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bemerkenswerter Weise unbekannt ist, ist das dänische „Arhus“: „Wo liegt das? Ich<br />

kann darunter nichts als Arosia, oder Westeras verstehen.“ 35<br />

Verständnisprobleme ergeben sich für Gadebusch, da er weder Russisch noch Estnisch<br />

und Lettisch beherrschte, aus livländischen Provinzialismen. In Arndts Chronik<br />

hatte er als Terminus technicus für Arbeiter, die von einem Herren zum anderen ziehen,<br />

das Wort „Drellen“ oder in der Variante „Drillen“ gefunden, das er nach Heranziehung<br />

der einschlägigen Wörterbücher von Frisch und Fulda, die mit „Trülle“,<br />

„Trille“ eine „unzüchtige Weibsperson“ bezeichnen 36 , übernimmt: „Ob er es recht<br />

getroffen, lasse ich dahin gestellet seyn.“ 37<br />

Erfolgreicher ist Gadebusch bei der Erläuterung des niederdeutschen Wortes<br />

„strentze“, das er in Russows Chronik vorfand, in der es im Zusammenhang mit<br />

sodomitischen Vergehen steht 38 . In Frischs Wörterbuch fand er zu dem Lexem<br />

„Strant“ die allgemeine Bedeutung für allerlei unsauberes und unnützes Wesen,<br />

schloß so auf „unzüchtige Weibsperson“, entdeckte in dem Lemma „Striezen“ den<br />

Hinweis auf die Bezeichnung für junge Pferde und in dem ihm bekannten<br />

preußischen mundartlichen Ausdruck „Kobbel“ 39 , der die beiden Bedeutungsfelder<br />

„Stute“ und „Hure“ vereinigte, sah Gadebusch seine Annahme bestätigt und konnte<br />

aus den Ratsprotokollen Dorpats ersehen, daß „Strentze“ dort ebenfalls zur<br />

Kennzeichnung einer Stute gebraucht wurde und folgerte daraus, daß es sich hierbei<br />

um ein livländisches Provinzialwort handeln müsse.<br />

Mit seinem umfangreichen Anmerkungsapparat, der quasi eine zweite Geschichte<br />

darstellt, belegt Gadebusch, daß er Quellen und die Ergebnisse der gelehrten Forschung<br />

auf dem Gebiet der Landesgeschichte Livlands vom 13. bis zum 18. Jahrhun-<br />

35 Gadebusch, Jahrbücher I1, § 95, S. 305, Anm. q); J.G. Arndt, Der Liefländischen Chronik Andrer<br />

Theil, S. 64.<br />

36 F.K. Fulda, Sammlung und Abstammung germanischer Wurzelwörter nach der Reihe menschlicher<br />

Begriffe, Halle 1776, S. 102 u. 336; J.L. Frisch, Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch, T. 2, S. 392; die<br />

Bedeutung „Dirne“ findet sich noch bei Grimm, vgl. Deutsches Wörterbuch, Bd. 2, Sp. 1399.<br />

37 Gadebusch, Jahrbücher I2, § 24, S. 61f.; J.G. Arndt, Der Liefländischen Chronik Andrer Theil, S.<br />

126f.; 1790 greift Hupel den Begriff wieder auf und definiert „Drillen“ als leibeigene Personen, die<br />

von einem Herren zurückgefordert werden; Hupels Grundlage ist eine Abschrift der von Arndt aus<br />

der Sekundärliteratur herangezogenen Urkunde, vgl. NM, St. 24/25, (Riga 1790), S. 477-487, die<br />

Brotze angefertigt und eingesandt hatte, vgl. B. Hollander, Dr. Johann Christoph Brotze als Pädagog<br />

und als Geschichtsforscher. In: Mitteilungen aus der livländischen Geschichte, Bd. 23, Riga 1924-<br />

1926, S. 289.<br />

38 Gadebusch, Jahrbücher I2, § 91, S. 248f.: „Dieses Wort suchte ich lange vergeblich.“, Anm. h);<br />

vgl. B. Russow, Chronica der Provintz Lyfflandt, Bart 1584, Bl. 22 [SRL, Bd. 2, S. 32], S. 32: „[...]<br />

Dat de Revelschen einen Rüssen, welcher valsche Schillinge in erer Stadt gemüntet hadde, nach<br />

düdeschem Rechte, hebben tho dode seden lassen, unde noch einen andern Rüssen, de bey einer<br />

strentze, up einer unnatürlichen dadt beschlagen was, na Christlichem rechte vorbrandt hebben, [...]“.

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