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Download - Baltische Historische Kommission

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den lehnten die Schaffung neuer Gesetze mit der Begründung ab, die Gerichte hätten<br />

sowohl in Straf- als auch Zivilsachen alle notwendigen Gesetze vor sich liegen, nach<br />

denen sie Recht sprechen könnten 154 .<br />

6.5.4.) Privilegien versus Gesetz - Vorrang einer „natürlichen“ Rechtsentwicklung<br />

Während der Vollversammlungen der Gesetzgebenden <strong>Kommission</strong> kam es<br />

mehrfach zu Diskussionen über die Privilegien der Ostseeprovinzen, die zwar von<br />

den baltischen Deputierten in Gang gebracht worden waren, im folgenden jedoch<br />

unerwartet heftige Reaktionen auslösten. Nach der Verlesung der Privilegien, die<br />

mehrere Sitzungen in Anspruch genommen hatte, legte der Adelsdeputierte des<br />

Kreises Ljubimsk Nikifor Tolmaèev am 19. November dar, daß die liv- und<br />

estländischen Privilegien aufgrund ihrer Unvollkommenheit zu einer unsicheren<br />

Rechtslage in den Provinzen geführt hätten und betonte im Sinne der Zarin die<br />

Notwendigkeit, diese Rechtsunsicherheit durch die Erarbeitung eines für das gesamte<br />

Reich geltenden Gesetzbuches zu beseitigen 155 .<br />

In den Schriften Gadebuschs scheinen stets Befürchtungen vor dem Verlust der<br />

livländischen Landesprivilegien durch, was auch im ‘Deputationsjournal’ evident<br />

wird:<br />

„Den 1. Herbstmonates besuchte ich den Herrn Landrath Freiherrn v. Ungern Sternberg,<br />

Deputirten des lettischen Districts, der sich mit seiner Gemahlin und zwei Söhnen<br />

allhier eingefunden hatte. Er sagte mir, daß er bald nach seiner Ankunft eine Audienz<br />

bei Ihrer Majestät der Kaiserin gehabt hätte, wobei die Monarchin ihm rundaus<br />

erkläret hätte, welchergestalt Livland bei seinen Gesetzen nicht bleiben könnte, sondern<br />

nothwendig das neue zu verfertigende Gesetz annehmen müßte. Wobei Ihre<br />

Majestät ihm befohlen, solches seinen Landsleuten und übrigen Deputirten zu hinterbringen.<br />

[...] von allem diesem habe ich unterm 23. Herbstmonates und dem 1. Weinmonates<br />

dem Herrn Justizbürgermeister Nachricht ertheilt und überdies in letzterem<br />

Briefe gemeldet, daß die livländischen Deputirten sehr beruhigt worden, nachdem<br />

Ihre Majestät gegen Sr. Excellenz den Herrn Kammerherrn und Ritter v. Pohlmann,<br />

Deputirten des Harrischen Adels, allergnädigst erkläret hätten, daß die livländischen<br />

Privilegien in keinem Stück geschmälert werden sollten. Da nun unsere Gesetze<br />

gleichfalls ein Privilegium wären, so würden wir auch die halten. Diese Hoffnung<br />

wäre desto gegründeter, weil Ihre Majestät sehr wohl erwogen hätten, daß nicht alle<br />

153 Kopiebuch der Stadt Dorpat, C.c. 52, Nr. 139, zitiert nach Zmigrodskiy, Gorod Jur’ev, S. 179,<br />

Anm. 1.<br />

154 Vgl. Instruction für den Herren Deputirten der Stadt Dorpat, S. 14 r und Desideria und petita so das<br />

publicum überhaupt angehen und welche der Hochverordneten Gesez-Commission zu unterlegen die<br />

Bürgerschaft gebeten, S. 17.<br />

155 Vgl. SRIO, Bd. 8, S. 330.

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