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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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schäftigungszahl aus - nehmen rapide zu. Arbeit in versetzten Schichten<br />

und Arbeitnehmer auf Abruf (wie z.B. »Hausfrauenschichten« bei best<strong>im</strong>mten<br />

Kapazitätsanfor<strong>der</strong>ungen) ergänzen das Bild. Da zudem übertarifliche<br />

Zulagen teilweise eingeschränkt o<strong>der</strong> gestrichen werden, kann<br />

es zu einem Einkommensgefälle zwischen Hersteller- und Zulieferbetrieben<br />

<strong>im</strong> gleichen Tarifgebiet von bis zu 20% kommen. Überstunden,<br />

Wochenendarbeit, versetzter Urlaub und Einführung des 3-Schicht-Reg<strong>im</strong>es<br />

- je nach Anfor<strong>der</strong>ung des Autohersteliers - sind weitere Belege für<br />

die Verschlechterung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen.<br />

Waren Zulieferbetriebe bereits durch Schichtarbeit rund um die Uhr an<br />

ihrer Kapazitätsgrenze angelangt, so wirken sich die jüngsten Entscheidungen<br />

von deutschen Automobilherstellern, die 3. Schicht in <strong>der</strong><br />

Montage einzuführen, weiter verschärfend aus. Eine Erweiterung <strong>der</strong><br />

Betriebsnutzungszeit ist für diese Betriebe praktisch nicht mehr möglich.<br />

Was <strong>der</strong> Abnehmer vermeidet, die Kapazitätsausweitung durch Neuinvestitionen,<br />

muß deshalb nun <strong>der</strong> <strong>Zulieferer</strong> tätigen.<br />

Aushöhlung <strong>der</strong> Mitbest<strong>im</strong>mung<br />

Zunehmenden Leistungsdruck und inhumane Arbeitsbedingungen kann<br />

<strong>der</strong> Betriebsrat in einem Zulieferbetrieb mit hoher Abhängigkeit nur<br />

eingeschränkt o<strong>der</strong> in Einzelfällen gar nicht mehr verhin<strong>der</strong>n. Denn welche<br />

Möglichkeiten hat er - <strong>der</strong> ja die schutzwürdigen Belange seiner<br />

Belegschaft zu vertreten hat -, seine Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte wahrzunehmen,<br />

wenn ein Herstellerunternehmen Vorgaben beschließt und dort die<br />

für Mitbest<strong>im</strong>mung relevanten Entscheidungen fallen. Ursache und Wirkung<br />

fallen dann auseinan<strong>der</strong>: Im Zulieferbetrieb besteht zwar formal<br />

das Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht, es läßt sich aber faktisch nicht mehr wahrnehmen.<br />

Welche Möglichkeiten hat <strong>der</strong> Betriebsrat, seine Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte<br />

auszuüben, wenn selbst sein Ansprechpartner <strong>im</strong> Management des<br />

Unternehmens kaum noch Einfluß auf Lage und Verteilung von Arbeitszeit<br />

hat, wenn Überstunden, Son<strong>der</strong>schichten, Kurzarbeit und Werksurlaub<br />

<strong>im</strong> produktionssynchronen Lieferverbund vorgegeben sind?<br />

Welche Autonomie hat ein Betriebsrat, wenn, wie bei einigen Automobilzulieferern<br />

<strong>der</strong> Fall, Betriebsvers<strong>am</strong>mlungen nur dann stattfinden können,<br />

wenn diese be<strong>im</strong> Herstellerunternehmen angesetzt sind?<br />

Hier löst sich das »Normalunternehmen« auf, läuft Mitbest<strong>im</strong>mung zunehmend<br />

ins Leere und hätte schon längst durch den Gesetzgeber mit<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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