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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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verpflichtete, künftig keine Mitarbeiter von B ohne Genehmigung<br />

des Vorstandes B mehr einzustellen.<br />

(2) Der Konzern D verlangte von einem Teilezulieferer V, daß dieser in<br />

seinem Werk Personal von D für die Qualitätskontrolle bezahle und<br />

sich <strong>der</strong>en Anweisungen zu fügen habe. Die Qualitätskontrolleure<br />

waren auch berechtigt, die Produktion zu stoppen o<strong>der</strong> umzustellen.<br />

(3) Die Automobilfirma M verlangte von ihrem <strong>Zulieferer</strong> V Unterwerfung<br />

unter eine Vertragsklausel, welche dem <strong>Zulieferer</strong> die Ges<strong>am</strong>tkosten<br />

einer Rückrufaktion durch M aufbürden würde, falls M<br />

eine solche Aktion <strong>im</strong> Zus<strong>am</strong>menhang mit Teilen von V für zweckmäßig<br />

erachte. Die Kosten einer solchen Rückrufaktion wären in<br />

jedem Falle höher als das ges<strong>am</strong>te Betriebsvermögen des <strong>Zulieferer</strong>s<br />

V, würden also jedenfalls dessen Konkurs zur Folge haben.<br />

(4) Bei einem Großauftrag des Automobilkonzerns V an ein östliches<br />

Ausland verpflichtete sich V, als Bezahlung Gegenlieferungen dieses<br />

Auslands entgegenzunehmen. Daraufhin wurde <strong>der</strong> Einkauf von V<br />

beauftragt, grundsätzlich erst <strong>im</strong> östlichen Ausland Waren zu kaufen<br />

und die bisherigen eigenen <strong>Zulieferer</strong> so lange von weiterer<br />

Belieferung auszuschließen, bis <strong>der</strong> Auftragswert <strong>im</strong> Ausland abgearbeitet<br />

worden sei.<br />

(5) Neuerdings verfolgen Konzerne eine Doppelstrategie: Auf <strong>der</strong><br />

Grundlage einer geschätzten Ges<strong>am</strong>tabnahme aller Werke wird von<br />

<strong>der</strong> Konzernzentrale mit dem <strong>Zulieferer</strong> ein Zentralrabatt ausgehandelt.<br />

Danach starten aber die einzelnen Werke des Konzerns<br />

eine Zweitaktion, mit welcher sie für ihre Einzellieferungen einen<br />

Zusatzrabatt verlangen, an<strong>der</strong>enfalls keine Abnahme erfolge.<br />

(6) Die Automobilhersteller kaufen Ersatzteile <strong>im</strong> Extremfall für nur<br />

20% des Preises, den sie ihren Werkstätten abverlangen. Sie verbieten<br />

aber ihren <strong>Zulieferer</strong>n, diese Teile an freie Kraftfahrzeugteilehändler<br />

o<strong>der</strong> an Werkstätten direkt zu liefern, verlangen also Ausschließlichkeit,<br />

um ein entsprechendes Geschäft selbst zu machen.<br />

(7) Der Konzern S verlangte kürzlich von seinen <strong>Zulieferer</strong>n unter <strong>der</strong><br />

Bezeichnung »Wettbewerbsfähige Preise«, daß diese sich verpflichten<br />

müßten, bei von an<strong>der</strong>er Seite bekannt werdenden o<strong>der</strong> angebotenen<br />

niedrigeren Preisen für die betreffenden Zulieferteile unverzüglich<br />

in den jeweils niedrigeren Preis umzusteigen. Die <strong>Zulieferer</strong><br />

müssen also bei Dumping-Angeboten nachziehen ohne Möglichkeit,<br />

die ausgehandelten Preise weiter zu bekommen.<br />

(8) Die Automobilindustrie hat z.T. ihre <strong>Zulieferer</strong> nach einem Punktsystem<br />

je nach Wichtigkeit eingeordnet. Die höchste Punktzahl be-<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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