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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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Diese Risikoverlagerung ist vor allen Dingen deshalb beson<strong>der</strong>s problematisch,<br />

weil <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die Warenausgangskontrolle macht, sich<br />

schlecht gegen die Risiken versichern kann: In aller Regel sind die Versicherungen<br />

nur für Fälle <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Risikoverteilung<br />

einschlägig. In Anbetracht dieser zivilrechtlichen Diskussion beraten in<br />

neuerer Zeit die Rechtsvertretungen <strong>der</strong> Einkaufsabteilungen <strong>der</strong> Autohersteller<br />

ihre Klienten dahingehend, daß alles in Vertragsregelungen<br />

individuell auszuhandeln sei. 13<br />

Aushandeln <strong>im</strong> Sinne des AGB-Gesetzes<br />

bedeutet, daß die entsprechenden Klauseln ausdrücklich zur Disposition<br />

gestellt werden müssen. 14<br />

Praktisch bedeutet das, daß die Einkäufer <strong>im</strong><br />

Notfall in <strong>der</strong> Lage sein müssen nachzuweisen, daß man die entsprechenden<br />

Klauseln zur Disposition gestellt hat und dann dennoch <strong>im</strong> gegenseitigen<br />

Einverständnis zu eben <strong>der</strong> ursprünglich gewollten Regelung gelangt<br />

ist.<br />

Zur Diskussion <strong>im</strong> EG-Recht<br />

Schließlich noch einige kurze Bemerkungen aus einem dritten, nicht mitbest<strong>im</strong>mungsrechtlichen<br />

Ansatz: dem EG-Recht. Daß die Probleme des<br />

<strong>Zulieferer</strong>wesens nicht nur in <strong>der</strong> Bundesrepublik bestehen, son<strong>der</strong>n<br />

international, ist bereits mehrfach auch in diesem Rea<strong>der</strong> angesprochen<br />

worden. So verwun<strong>der</strong>t es nicht, daß die EG-Bürokratie mittlerweile<br />

bemerkt hat, daß eventuell ein Regelungsbedarf existiert. Es verwun<strong>der</strong>t<br />

in Anbetracht von mehr als 20 Jahren Diskussion um die Mitbest<strong>im</strong>mungsangleichung<br />

in <strong>der</strong> EG aber auch nicht, daß die EG in ihren<br />

Bemühungen in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> <strong>Zulieferer</strong>-Abnehmer-Beziehung noch<br />

nicht sehr weit gediehen ist. Derzeit besteht nur ein Entwurf zu einer<br />

Entschließung zum Zulieferwesen, in dem ein Hauptpunkt darin gesehen<br />

wird, die Zahlungsbedingungen zu vereinheitlichen. Gegenwärtig sind<br />

diese in den europäischen Län<strong>der</strong>n offensichtlich sehr unterschiedlich.<br />

Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> gleichen Wettbewerbsbedingungen wird<br />

hier eine Angleichung angestrebt.<br />

Der zweite Punkt, <strong>der</strong> in diesem Zus<strong>am</strong>menhang angesprochen worden<br />

ist, greift einen Aspekt <strong>der</strong> eben dargestellten zivilrechtlichen Diskussion<br />

auf: Durch die Entwicklungen in <strong>der</strong> Produkthaftung können sich die<br />

Probleme <strong>der</strong> Risikoverlagerung zwischen <strong>Zulieferer</strong> und Abnehmer vertiefen.<br />

Hier soll eine EG-Expertengruppe untersuchen, inwieweit diese<br />

13 Schmidt. a.a.O.: Kl<strong>am</strong>roth, a.a.O.<br />

14 BGH vom 9. 10. 1986, in: BB 1987, S. 784fT.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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