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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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Zwar tauchte bereits 1975 <strong>der</strong> Gedanke eines europäischen Betriebsrats<br />

in einem Verordnungsvorschlag <strong>der</strong> EG-Kommission für ein Statut für<br />

europäische Aktiengesellschaften auf. Die EG-Kommission hatte d<strong>am</strong>als<br />

eine Empfehlung des Europaparl<strong>am</strong>ents aufgegriffen, die <strong>im</strong> wesentlichen<br />

die Übernahme des deutschen Betriebsverfassungsmodells vorsah.<br />

Bei europäischen Aktiengesellschaften mit Betrieben in mehreren Mitgliedsstaaten<br />

sollte ein europäischer Betriebsrat mit eigenen Informations-,<br />

Anhörungs- und Mitbest<strong>im</strong>mungsrechten gebildet werden. Dieses<br />

Organ sollte für Angelegenheiten zuständig sein, die mehrere Betriebe<br />

betreffen. 1983 ließ die Kommission diese Vorstellung aus Gründen politischer<br />

Opportunität allerdings wie<strong>der</strong> fallen. Seitdem werden Fragen <strong>der</strong><br />

Betriebsverfassung in den Bemühungen um ein europäisches Gesellschaftsrecht<br />

systematisch ausgekl<strong>am</strong>mert, wie zum Beispiel in dem aktuellen<br />

Entwurf <strong>der</strong> EG-Kommission für eine europäische Aktiengesellschaft.<br />

Der geän<strong>der</strong>te Vorschlag einer Richtlinie über die Unterrichtung und<br />

Anhörung <strong>der</strong> Arbeitnehmer von 1983, die sogenannte Vredeling-Richtlinie,<br />

wurde in <strong>der</strong> EG-Kommission bis dato nicht mehr behandelt. Allerdings<br />

sollen in diesem Jahr die Beratungen wie<strong>der</strong>aufgenommen werden.<br />

Wesentliche Elemente des Entwurfs sind<br />

- die Gewährleistung einheitlicher Informationen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Interessenvertreter transnationaler Unternehmen in mehreren Staaten<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft;<br />

- qualifizierte Anhörungsrechte bei Entscheidungen, die schwerwiegende<br />

Folgen für die Arbeitnehmer haben können;<br />

- die Möglichkeit eines Vertretungsorgans aller Arbeitnehmer des Mutterunternehmens<br />

und seiner Tochterunternehmen innerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

aufgrund einer Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Leitung des<br />

betreffenden Mutterunternehmens und den Arbeitnehmervertretern.<br />

Der beson<strong>der</strong>en Problematik transnationaler Unternehmen mit einem<br />

Entscheidungszentrum außerhalb <strong>der</strong> Gemeinschaft soll durch Bestellung<br />

eines Vertreters Rechnung getragen werden, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

für die Erfüllung <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mungen dieser Richtlinien verantwortlich<br />

ist. Der bisherige Gang <strong>der</strong> Beratungen läßt allerdings nicht erwarten,<br />

daß diesem Vorschlag ein rascher Erfolg beschieden sein wird.<br />

Die Gewerkschaften können aber auch auf dieser Ebene nicht be<strong>im</strong><br />

K<strong>am</strong>pf um bessere gesetzliche Regelungen stehenbleiben. Dementsprechend<br />

ist an vielen Stellen bereits versucht worden, durch Formen einer<br />

»vereinbarten Mitbest<strong>im</strong>mung« einen praktischen Schritt zu einer Internationalisierung<br />

<strong>der</strong> Interessenvertretung zu tun. An die Vereinbarungen<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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