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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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Vereinbarte Mitbest<strong>im</strong>mungsstrukturen sollen diese Defizite beheben<br />

helfen. Außerdem sollen sie Kommunikationsmöglichkeiten zwischen<br />

den jeweiligen Sparten-Betriebsräten eröffnen. Der erste Vorschlag solcher<br />

vereinbarter Mitbest<strong>im</strong>mungsstrukturen zur Ergänzung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Betriebsverfassung wurde bereits 1973 von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> engeren Mitarbeiter <strong>der</strong> Arbeitsdirektoren Eisen und Stahl gemacht.<br />

16<br />

Inzwischen ist diese Praxis aber weit über den Montanbereich<br />

hinaus verbreitet. Inhaltlich sind diese Vereinbarungen durchaus unterschiedlich.<br />

Es gibt Vereinbarungen, die lediglich zusätzliche Informationskreise für<br />

die Sparten bilden, die explizit nicht an die Stelle <strong>der</strong> gesetzlichen Mitbest<strong>im</strong>mungsgremien<br />

treten, son<strong>der</strong>n diese nur ergänzen. Es gibt Arbeitsgemeinschaften<br />

von Betriebsräten, die KBR-ähnliche Funktionen haben<br />

und es gibt »gemeins<strong>am</strong>e Ges<strong>am</strong>tbetriebsräte« und »gemeins<strong>am</strong>e Wirtschaftsausschüsse«,<br />

die an die Stelle <strong>der</strong> gesetzlichen Gremien treten.<br />

Von <strong>der</strong> Rechtsqualität her gibt es Vereinbarungen, die als Tarifvertrag<br />

bezeichnet werden; meist handelt es sich jedoch um schlichte Vereinbarungen,<br />

die entwe<strong>der</strong> zwischen Unternehmens(Konzern)-Leitung und<br />

Betriebsrat/Ges<strong>am</strong>tbetriebsrat/Konzernbetriebsrat o<strong>der</strong> zusätzlich mit<br />

den Gewerkschaften abgeschlossen werden. 17<br />

Bei <strong>der</strong> Unternehmensteilung/Betriebsaufspaltung werden Unternehmen<br />

und/o<strong>der</strong> Betriebe nach best<strong>im</strong>mten Kriterien (z.B. Sparten) aufgeteilt<br />

und rechtlich verselbständigt. Dies kann dazu führen, daß viele Kleinunternehmen<br />

mit vielen (Klein)Betriebsräten entstehen, die nebeneinan<strong>der</strong><br />

her arbeiten, weil ein Konzern <strong>im</strong> mitbest<strong>im</strong>mungsrechtlichen Sinne, also<br />

ein Unterordnungskonzern, zweifelhaft ist. Dies führt zu Mitbest<strong>im</strong>mungsdefiziten,<br />

weil praktisch auf <strong>der</strong> Unternehmensseite ein einheitliches<br />

Te<strong>am</strong> handelt, während auf <strong>der</strong> Arbeitnehmerseite eine Aufsplitterung<br />

<strong>der</strong> Interessenvertretung ohne Möglichkeit <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

besteht.<br />

Vereinbarte Mitbest<strong>im</strong>mung in diesem Kontext findet sich zum einen<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Erhaltung eines einheitlichen Betriebsrates, wobei in<br />

diesem Zus<strong>am</strong>menhang in <strong>der</strong> Regel auf die von <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

entwickelte Rechtsfigur »mehrere Unternehmen - ein Betrieb« verwiesen<br />

16 Studien zur Mitbest<strong>im</strong>mungstheorie und Mitbest<strong>im</strong>mungspraxis, Band I: Führungsstil, Führungsorganisation<br />

und Mitbest<strong>im</strong>mung, Köln 1973.<br />

17 Rancke, Betriebsverfassung und Unternehmenswirklichkeit, Opladen 1983, S. 562ff.; Säcker, Die<br />

Wahlordnungen zur MitbestG, <strong>München</strong> 1978, S. 80; Schwark, Spartenorganisation in Großunternehmen<br />

und Unternehmensrecht, in: ZHR 142 (1978), S. 203ff.; Wendeling-Schrö<strong>der</strong>, Divisionalisierung,<br />

Mitbest<strong>im</strong>mung und Tarifvertrag, Köln etc. 1984, S. I45ff.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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