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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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leuten und an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Kooperation beteiligten Betrieben bieten konkrete<br />

Ansatzpunkte zur Mitbest<strong>im</strong>mung für die betriebliche Interessenvertretung.<br />

Dabei kommt ihr dann die Aufgabe zu, <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

Weiterbildungsverbunds u.a. dafür zu sorgen, daß eine ausreichende Berücksichtigung<br />

bisher bei Weiterbildungsmaßnahmen benachteiligter betrieblicher<br />

Arbeitskräfte erfolgt, daß breit nutzbare Grundlagenqualifikationen<br />

vermittelt werden, daß möglichst auf dem Arbeitsmarkt nutzbare<br />

Bescheinigungen über die durchlaufenen Qualifizierungsgänge<br />

ausgestellt, und daß die erworbenen zusätzlichen Fähigkeiten und<br />

Kenntnisse auch angemessen honoriert werden.<br />

Zwischenzeitlich gab es auch Überlegungen, in den einschlägigen Regelungen<br />

des Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetzes eine stärkere Beteiligung <strong>der</strong> Betriebsräte<br />

vorzusehen, die aber nicht weiterverfolgt wurden." Nicht zuletzt<br />

wohl aus diesem Grund werden von den Gewerkschaften seit einiger<br />

Zeit auch tarifvertragliche Regelungen zur Weiterbildung gefor<strong>der</strong>t. Obwohl<br />

sich die Tarifvertragsparteien über die Notwendigkeit verstärkter<br />

Weiterbildungsanstrengungen einig zu sein scheinen, sind sie das bezüglich<br />

<strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong> Gegenstand tarifvertraglich geregelt werden soll,<br />

ganz offensichtlich nicht. Dennoch wurden einige Abschlüsse getätigt,<br />

weitere werden von Gewerkschaftsseite angestrebt. Zu nennen ist hier in<br />

erster Linie <strong>der</strong> in den drei Tarifgebieten des IG Metall-Bezirks Stuttgart<br />

1988 in Kraft getretene Lohnrahmentarifvertrag, <strong>der</strong> in seinem § 3 auch<br />

Regelungen zur Weiterbildung enthält. 32<br />

Ob und wieweit sich <strong>der</strong>artige<br />

Regelungen auch in kleineren Betrieben auswirken bzw. wieweit sie auch<br />

bei <strong>der</strong> Einrichtung von Weiterbildungsverbünden eine Rolle spielen<br />

könnten, bleibt abzuwarten.<br />

Bei Verbünden zwischen kleinen <strong>Zulieferer</strong>n und ihren großen Abnehmern<br />

dürften eigentlich unter dem Aspekt <strong>der</strong> Arbeitnehmerbeteiligung günstigere<br />

Voraussetzungen bestehen. Die Betriebsräte <strong>der</strong> meisten großen<br />

Abnehmerunternehmen (hier gibt es Freistellungen in erheblicher Zahl<br />

und auch einen Spezialisierungsgrad, <strong>der</strong> die Befassung mit Themen wie<br />

Weiterbildung eher ermöglicht) haben einschlägige Erfahrungen mit<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Qualifizierung <strong>im</strong> Betrieb und kennen sicher noch <strong>am</strong><br />

31 Dabei wurde an die Konzeption des »Arbeitsmarktpolitischen Son<strong>der</strong>progr<strong>am</strong>ms <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

für Regionen mit beson<strong>der</strong>en Beschäftigungsproblemen« von 1979 angeknüpft, bei <strong>der</strong> die<br />

Bewilligung von Mitteln für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen an die Zust<strong>im</strong>mung des Betriebsrats<br />

gebunden war, während Betriebe ohne Betriebsrat ein beson<strong>der</strong>es Anhörungsverfahren zu<br />

durchlaufen hatten (vgl. zum Son<strong>der</strong>progr<strong>am</strong>m Mendius u.a. 1983).<br />

32 Die Praxis des Tarifvertrags ist schon aus Zeitgründen noch nicht weit fortgeschritten. Derzeit laufen<br />

Umsetzungsversuche in drei mittelgroßen Unternehmen an, die auch durch eine Begleitforschung<br />

evaluiert werden sollen.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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