08.03.2014 Aufrufe

Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Effekte des Kartellrechts von Bedeutung, insbeson<strong>der</strong>e die Tatsache, daß<br />

Verstöße gegen das GWB in Verträgen zur Nichtigkeit <strong>der</strong> Regelung nach<br />

§ 138 BGB führen können. Voraussetzung für die Anwendung dieser<br />

Regelungen ist jedoch, daß eine Situation <strong>der</strong> Marktmacht <strong>im</strong> Sinne des<br />

GWB besteht. Dabei wird zwischen <strong>der</strong> absoluten und <strong>der</strong> relativen<br />

Marktmacht unterschieden. Die absolute Marktmacht (§ 22 GWB) setzt<br />

voraus, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen existiert. Dabei wird<br />

für die Marktbeherrschung von einem Marktanteil von mindestens ein<br />

Drittel ausgegangen. Bezieht man diese Voraussetzung auf die Situation<br />

<strong>Zulieferer</strong> - Abnehmer in <strong>der</strong> Automobilindustrie, so wird deutlich, daß<br />

man in dieser Branche nicht von marktbeherrschenden Unternehmen in<br />

diesem Sinne sprechen kann: von den großen 6 Automobilherstellern<br />

kommt keiner auf / 3<br />

Marktanteil. Bei <strong>der</strong> relativen Marktmacht nach<br />

§ 26 GWB wird von einem marktbeherrschenden Unternehmen schon<br />

dann ausgegangen, wenn die Anbieter o<strong>der</strong> Nachfrager praktisch keine<br />

Ausweichmöglichkeiten haben. Im Gesetz heißt es: Relativ marktbeherrschende<br />

Unternehmen sind solche, von denen Anbieter o<strong>der</strong> Nachfrager<br />

einer best<strong>im</strong>mten Art von Waren in <strong>der</strong> Weise abhängig sind, daß ausreichende<br />

und zumutbare Möglichkeiten, auf an<strong>der</strong>e Unternehmen auszuweichen,<br />

nicht bestehen. Diese Norm ist seinerzeit <strong>im</strong> wesentlichen für die<br />

Vermachtungssituationen <strong>im</strong> Handel gedacht gewesen, die wesentliche<br />

Rechtsprechung bezieht sich in <strong>der</strong> Tat auf Fragen des Handelsbereichs.<br />

Gleichwohl wird schon aus <strong>der</strong> Gesetzesformulierung deutlich, daß zumindest<br />

wesentliche Aspekte in <strong>der</strong> <strong>Zulieferer</strong>-Abnehmer-Beziehung<br />

unter diesem Gesichtspunkt rechtlich relevant sein können.<br />

Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e, wenn ein <strong>Zulieferer</strong> nur an einen Abnehmer liefert,<br />

wenn er z. B. auf die Fortführung eigener Produktlinien verzichtet,<br />

weil das dieser Abnehmer so will, o<strong>der</strong> wenn er <strong>im</strong> Vertrauen auf diesen<br />

Abnehmer riesige Investitionen tätigt. Die Rechtsfolge <strong>der</strong> Feststellung<br />

einer relativ marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens besteht<br />

darin, daß dieses Unternehmen die von ihm abhängigen Unternehmen<br />

we<strong>der</strong> diskr<strong>im</strong>inieren noch unbillig behin<strong>der</strong>n darf. Das Merkmal <strong>der</strong><br />

Diskr<strong>im</strong>inierung ist <strong>im</strong>mer dann problematisch, wenn das Unternehmen<br />

die von ihm abhängigen Unternehmen nicht ungleich, son<strong>der</strong>n alle<br />

gleichmäßig schlecht behandelt. In diesem Fall aber wird man <strong>im</strong>mer<br />

noch davon ausgehen können, daß eine unbillige Behandlung vorliegt.<br />

Denn den Rechtsbegriff »unbillig behin<strong>der</strong>n« kann man durchaus mit<br />

schlecht behandeln in die Alltagssprache übertragen.<br />

Schon aus <strong>der</strong> Darstellung dieser Grundzüge wird deutlich, daß kartellrechtliche<br />

Handlungsspielräume zur Gestaltung <strong>der</strong> <strong>Zulieferer</strong>-Abneh-<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!