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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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sowie den von Däubler 4 . Der erste geht davon aus, daß man <strong>im</strong> <strong>Zulieferer</strong>-Abnehmer-Verhältnis<br />

einen KBR gründen kann, wenn diese Beziehung<br />

so eng ist, daß sie den gesellschaftsrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Konzernbegriffs (§ 17 ff. AktG) entspricht. Voraussetzung ist nach diesem<br />

Diskussionsansatz erstens eine enge datentechnische Verzahnung<br />

und zweitens, daß in irgendeiner Weise <strong>der</strong> Autohersteller in <strong>der</strong> Lage ist,<br />

auf die <strong>Zulieferer</strong> zwingend einzuwirken. Praktisch bedeutet das, daß<br />

diese Konstellation schon nicht mehr möglich ist, wenn ein Systemzulieferer<br />

wie Bosch o<strong>der</strong> ein ähnlich wirtschaftlich potentes Unternehmen<br />

beteiligt ist, bei dem man davon ausgehen kann, daß es sich nicht in <strong>der</strong><br />

klassischen Form »pressen« lassen wird.<br />

Der zweite Ansatz für die Möglichkeit <strong>der</strong> Schaffung von Konzern-<br />

Betriebsräten <strong>im</strong> <strong>Zulieferer</strong>-Abnehmer-Verhältnis, <strong>der</strong> von Däubler entwickelt<br />

worden ist, geht davon aus, daß es sich nicht um den gesellschaftsrechtlichen<br />

Konzernbegriff handeln muß, son<strong>der</strong>n, daß es einen<br />

spezifisch mitbest<strong>im</strong>mungsrechtlichen Konzernbegriff gibt. Danach soll<br />

es ausreichen, daß eine datentechnische Vernetzung engster Art existiert,<br />

so daß also nach diesem Konzept auch mit Bosch <strong>der</strong> Konzernbetriebsrat<br />

zu realisieren ist. Beide Ansätze sind aber dadurch gekennzeichnet, daß<br />

sie nur <strong>im</strong> Ausnahmefall einfache <strong>Zulieferer</strong> und Sub-<strong>Zulieferer</strong> erfassen;<br />

ihr Hauptwirkungsbereich ist das Verhältnis Systemlieferant - Abnehmer.<br />

Eben dies gilt auch für den zweiten Ansatz in <strong>der</strong> Mitbest<strong>im</strong>mungskonzeption,<br />

für die Diskussion <strong>der</strong> »Auflösung des Betriebsbegriffs«, wie sie<br />

vor allem von Trümner begonnen worden ist. 5<br />

Hauptpunkt dieser Argumentation<br />

ist die Feststellung, daß bei enger datentechnischer Koppelung<br />

entlang <strong>der</strong> logistischen Kette eine arbeitstechnisch-organisatorische Einheit<br />

entsteht, wie sie für den Betriebsbegriff des BetrVG typisch ist.<br />

Erwogen wird auf dieser Basis die Konstituierung eines Betriebsrats <strong>der</strong><br />

logistisch verketteten Unternehmen.<br />

Schaut man auch hier weniger auf die Argumentation in sich, son<strong>der</strong>n<br />

eher auf das Ergebnis, wird wie<strong>der</strong>um deutlich, daß grundsätzlich vor<br />

allem das Verhältnis zwischen Systemzulieferer und Autohersteller erfaßt<br />

werden kann, weil jedenfalls bisher nur dort die extreme datentechnische<br />

Verzahnung besteht. Zusätzlich bedarf es bei dieser Konstruktion noch<br />

4 Däubler. lnformationstechnische Unternehmensverkettung und Arbeitsrecht, in: Computer und<br />

Recht. 1988. S. 834ff.<br />

5 Trümmer, Degeneriert das Betriebsverfassungsrecht unter den Bedingungen hochgradiger informationstechnischer<br />

Betriebs- und Unternehmensverkettung zu einer Restgröße des kollektiven Arbeitsrechts?,<br />

in: Heckenauer/Hexel/Selzer (Hrsg.). Soziale Demokratie gestalten. Hannover 1988. S. 106ff.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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