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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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Automobilherstellers auf den JIT-Betrieb begrenzt. Es handelt sich daher<br />

um einen auf den Betrieb begrenzten Teilkonzern.<br />

Steht das Zulieferunternehmen bereits in einem klassischen Konzernverhältnis,<br />

so ist es rechtlich möglich, daß <strong>der</strong> JIT-Betrieb nur von zwei<br />

Müttern beherrscht wird. Der Zulieferbetrieb erhält neben <strong>der</strong> klassischen<br />

eine »JIT-Konzernmutter«. Die Mutter des Zulieferunternehmens<br />

duldet die Beherrschung des JIT-Betriebs durch den Automobilhersteller.<br />

Es handelt sich daher um eine »Duldungsmitkonzernmutterschaft«. Das<br />

kommt auch darin zum Ausdruck, daß die Konzernmutter be<strong>im</strong> Abschluß<br />

<strong>der</strong> JIT-Lieferverträge ihrer Tochter mit dem Automobilhersteller<br />

beteiligt wird.<br />

2.3 Tarifpolitische Handlungspotentiale<br />

In <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle einer kurzzyklischen, nicht sequenzgenauen<br />

JIT-Lieferbeziehung entstehen jedoch keine Konzernverhältnisse. Eine<br />

Lösung über den KBR-Ansatz wäre hier auch nicht praktikabel, da eine<br />

unübersehbare Anzahl von Konzernen entstehen würde und <strong>der</strong> KBR<br />

daher personell überlastet wäre. Für diese Fallgruppen kommen daher<br />

tarifvertragliche Lösungspotentiale in Frage. Tarifverträge können entlang<br />

<strong>der</strong> logistischen Kette abgeschlossen werden. Die logistische Kette<br />

und d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> Tarifvertrag kann mehrere Branchen übergreifen. Dies<br />

erfor<strong>der</strong>t eine Koordination <strong>der</strong> beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.<br />

Werden mehrere Tarifverträge <strong>der</strong> Automobilhersteller<br />

mit ihren <strong>Zulieferer</strong>n abgeschlossen, so kann dies zu einer »Aushöhlung«<br />

des Flächentarifvertrages für die Metallindustrie in <strong>der</strong> Region führen, in<br />

<strong>der</strong> das Automobilunternehmen seinen Sitz hat. Hier sind grundlegende<br />

tarifpolitische Fragen angesprochen. Weiterhin können sich für ein Zulieferunternehmen,<br />

das in mehreren logistischen Ketten beteiligt ist, unterschiedliche<br />

tarifvertragliche Optionen ergeben. Arbeiten mehrere Betriebe<br />

unterschiedlichen Ketten zu, so können sich in ein und demselben<br />

Unternehmen unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen ergeben, obwohl<br />

die Betriebe möglicherweise räumlich zus<strong>am</strong>menhängen o<strong>der</strong> eng<br />

zus<strong>am</strong>menliegen. Da durch einen Tarifvertrag auch die Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte<br />

<strong>der</strong> Betriebsräte ausgeweitet werden können, sind auch hier<br />

gravierende Unterschiede denkbar.<br />

Die bereits heute bestehenden, gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte-Arbeitsgemeinschaften<br />

können durch Tarifverträge rechtlich abgesichert<br />

werden. Die Koordinierung und <strong>der</strong> Informationsaustausch zwischen<br />

den betrieblichen Interessenvertretungen ist so unter erleichterten<br />

Bedingungen organisierbar.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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