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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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Bei Betriebsdatenerfassungssystemen wie<strong>der</strong>um liegen in den meisten<br />

Fällen die Voraussetzungen des § 87, Abs. 1, Nr. 6 BetrVG vor. Betrachtet<br />

man die Vernetzungsbausteine also als Teile eines übergreifenden<br />

EDV-Systems, fallen auch sie unter das Mitbest<strong>im</strong>mungsrecht. Daher<br />

wird es sich in <strong>der</strong> Praxis anbieten, die beson<strong>der</strong>en Gefahren, die unter<br />

dem Aspekt <strong>der</strong> Überwachung von <strong>der</strong> Vernetzung ausgehen, als Teil<br />

einer übergreifenden EDV-Vereinbarung zu regeln.<br />

- Überwachungsmöglichkeiten durch die DFÜ-Anlagen<br />

Genau zu untersuchen ist <strong>im</strong> Einzelfall, welche Daten von den DFÜ-<br />

Anlagen gespeichert und übermittelt werden. Unabhängig von datenschutzrechtlichen<br />

Fragen, auf die <strong>im</strong> Anschluß noch eingegangen wird,<br />

stellt sich die Frage, welche Daten des Bearbeiters möglicherweise erhoben,<br />

gespeichert und ausgewertet werden können. Dies ist deshalb von<br />

Bedeutung, weil bei einigen <strong>der</strong> vom Verband <strong>der</strong> Automobilindustrie<br />

(VDA) vorgeschlagenen Übertragungsprotokolle vorgesehen ist, daß <strong>der</strong><br />

<strong>am</strong> Terminal arbeitende Kollege sein Zeichen auf <strong>der</strong> elektronischen<br />

Rechnung (VDA-Norm 4906, Satzart 803 bzw. 813, Pos. 07), dem Lieferschein<br />

(VDA-Norm Nr. 4913, Satz 713, Pos. 7) o<strong>der</strong> den Lieferabrufen<br />

(VDA-Norm 4905, Satzart 512, Pos. 12) angeben soll. Da diese<br />

Daten gespeichert werden, lassen sich daraus unter Umständen später<br />

Rückschlüsse auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Fehlerhäufigkeit<br />

ziehen. Dies aber begründet eine Mitbest<strong>im</strong>mungspflichtigkeit<br />

gemäß § 87, Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.<br />

- Überwachungsmöglichkeiten bei <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

Obwohl sie in den meisten Fällen nicht direkt mit dem Rechner des<br />

Herstellers verknüpft sind, dürften vielfach auch die Geräte, die auf<br />

Betreiben des Kunden zur Qualitätssicherung be<strong>im</strong> <strong>Zulieferer</strong> angeschafft<br />

werden, unter den Mitbest<strong>im</strong>mungstatbestand des § 87, Abs. 1,<br />

Nr. 6 BetrVG fallen.<br />

So zielen die Qualitätssicherungsstrategien <strong>der</strong> Hersteller, wie <strong>der</strong> Wortlaut<br />

schon andeutet, darauf ab, die Einhaltung von Maßen während <strong>der</strong><br />

Produktion zu sichern und nicht mehr <strong>am</strong> Ende des Produktionsprozesses<br />

die schlechten Teile aussortieren zu müssen. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn eine zeitlich eng gekoppelte Produktionsorganisation<br />

bei Hersteller und <strong>Zulieferer</strong> erfolgt, da eine hohe Fehlerquote des<br />

<strong>Zulieferer</strong>s, die erst kurz vor Ablieferung <strong>der</strong> Teile be<strong>im</strong> Hersteller bemerkt<br />

wird, unter Umständen zu Bandstillständen des Abnehmers führt.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten viele Hersteller ihre <strong>Zulieferer</strong>,<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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