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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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2. Rechtliche Vorüberlegungen<br />

Aus rechtlicher Sicht läßt sich das Problem folgen<strong>der</strong>maßen festmachen:<br />

Die »Grundeinheit« <strong>der</strong> Interessenvertretung des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

ist <strong>der</strong> Betrieb. Nach <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung schien dies auch<br />

durchaus angemessen, da <strong>der</strong> Betrieb eine arbeitstechnische und soziale<br />

Einheit mit eigenem Entscheidungszentrum war und somit den Vorteil<br />

geboten hat, daß gemeins<strong>am</strong>e Problemerfahrungen auch gemeins<strong>am</strong> verarbeitet<br />

und durch Interessenvertretung umgesetzt werden konnten. 9<br />

Durch die geschil<strong>der</strong>te Entwicklung wird die Entscheidungsebene aber<br />

aus dem Betrieb hinaus verlagert, wobei bei enger Kopplung <strong>der</strong> Produktionsprozesse<br />

die arbeitstechnische Einheit aufgegeben wird. Folglich<br />

greifen auch die an den Betriebsbegriff geknüpften Rechte nicht mehr.<br />

Überlegungen, wie ein mo<strong>der</strong>nes Arbeitsrecht auf die verän<strong>der</strong>ten Bedingungen<br />

reagieren soll, sind bereits von verschiedenen Juristen angestellt<br />

worden.<br />

So wird beispielsweise die Gründung gemeins<strong>am</strong>er Konzernbetriebsräte<br />

von <strong>Zulieferer</strong> und Abnehmer unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen bereits<br />

nach heute geltendem Recht für möglich gehalten. 10<br />

Ebenso gibt es Überlegungen, eine betriebsverfassungsrechtliche Brücke<br />

zwischen <strong>Zulieferer</strong> und Hersteller durch ein neues Verständnis <strong>der</strong> betriebsverfassungsrechtlichen<br />

Betriebs- und Arbeitgeberbegriffs herzustellen.<br />

11<br />

Weiterhin wird untersucht, inwieweit best<strong>im</strong>mte Erscheinungsformen <strong>der</strong><br />

»Just-in-t<strong>im</strong>e«-Produktion möglicherweise allgemeinen Grundgedanken<br />

des Zivil-, Kartell- und Wettbewerbsrechts zuwi<strong>der</strong>laufen. 12<br />

Hierzu sei jedoch angemerkt, daß diese grundsätzlichen Überlegungen<br />

ohne großen praktischen Nutzen bleiben müssen, wenn nicht die alltägliche<br />

betriebliche Kleinarbeit <strong>der</strong> (juristischen) Öffentlichkeit <strong>im</strong>mer<br />

wie<strong>der</strong> vor Augen führt, daß eine Auseinan<strong>der</strong>setzung um die Mitbest<strong>im</strong>mungsverluste<br />

geführt werden muß. Gegenstand des vorliegenden Beitrages<br />

soll es deshalb sein, Tips zu geben, wie juristisches Handwerkszeug<br />

9 Däubler, Technikentwicklung und Betriebsverfassung, in: Mitbest<strong>im</strong>mung 1988, S. 583ff. (S. 586).<br />

10 Däubler, Computer und Recht 1988, S. 834ff., Nagel/Riess/Theis, in diesem Band, S. 321 ff.<br />

11 Trümner, Degeneriert das Betriebsverfassungsrecht unter den Bedingungen hochgradiger informationstechnischer<br />

Betriebs- und Unternehmensverkettung zu einer Restgröße des kollektiven Arbeitsrechts?<br />

S. 106ff. (S. 113f.), in: Heckenauer/Hexel/Selzer(Hrsg.). Soziale Demokratie gestalten, Hannover<br />

1988; Wagner, Die »Just-in-T<strong>im</strong>e«-Produktion - Anlaß zum Überdenken des Arbeitgeber- und<br />

des Betriebsbegriffs, in: »Arbeit und Recht« 1990, S. 245(T.<br />

12 So Wendeling-Schrö<strong>der</strong>, in diesem Band, S. 332ff.<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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