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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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dasselbe auch in den Zulieferunternehmen passiert. Will man, daß die<br />

Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Betriebsräte in den Zulieferunternehmen nicht<br />

gegen Null schrumpft, so muß also eine Möglichkeit des Interessenabgleichs<br />

gefunden werden; die Interessen <strong>der</strong> Arbeitnehmer in den Zulieferunternehmen<br />

müssen von Anfang an mitbedacht werden. Aber dies ist<br />

gesetzlich nicht vorgesehen, weil zu dem Zeitpunkt, als die wesentlichen<br />

Essentials <strong>der</strong> Betriebsverfassung festgeschrieben wurden, <strong>der</strong>artige technische<br />

Möglichkeiten noch gar nicht allgemein bekannt und erst recht<br />

nicht realisiert waren.<br />

Angesichts dieser und vergleichbarer Probleme mit <strong>der</strong> herkömmlichen<br />

Rechtslage hat <strong>der</strong> Deutsche Gewerkschaftsbund in seinen schon 1985<br />

vorgelegten Gesetzesvorschlägen zur Weiterentwicklung des Betriebsverfassungs-<br />

und Personalvertretungsrechts einen Ausbau <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Mitbest<strong>im</strong>mung verlangt bei <strong>der</strong> Personalplanung und bei personellen<br />

Einzelmaßnahmen, bei Rationalisierungen und Betriebsän<strong>der</strong>ungen, bei<br />

betrieblichen Fragen <strong>der</strong> Arbeitszeit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

und vielen an<strong>der</strong>en Angelegenheiten. Speziell bezogen auf die<br />

zwischenbetriebliche Vernetzung wurde gefor<strong>der</strong>t, zusätzliche Interessenvertretungsgremien<br />

neben dem Betriebsrat, Ges<strong>am</strong>tbetriebsart, Wirtschaftsausschuß<br />

und Konzernbetriebsrat durch Tarifvertrag ausdrücklich<br />

zu ermöglichen (§ 4 des Entwurfs).<br />

Die Gewerkschaften haben erwartet, daß angesichts <strong>der</strong> offenkundigen<br />

Gesetzeslücken ihr Gesetzesvorschlag bei <strong>der</strong> Novellierung des Betriebsverfassungs-<br />

und Personalvertretungsrechts aufgegriffen wird und umfassenden<br />

Nie<strong>der</strong>schlag in entsprechenden gesetzlichen Regelungen findet.<br />

Diese Erwartungen sind enttäuscht worden. Die <strong>am</strong> 1. 1. 1989 in<br />

Kraft getretenen Än<strong>der</strong>ungen des Betriebsverfassungsgesetzes haben die<br />

betrieblichen Interessenvertretungen nicht in die Lage versetzt, auf gesetzlicher<br />

Basis aktiv den Wandel in den Unternehmen mitzugestalten.<br />

Sie haben <strong>im</strong> Gegenteil Spaltungstendenzen in die Betriebsverfassung<br />

und in die Betriebe hineingetragen, die die Interessenvertretungen schwächen.<br />

Um so wichtiger war es für den DGB, daß die Fraktionen <strong>der</strong> SPD und<br />

<strong>der</strong> Grünen in Gesetzesentwürfen wichtige For<strong>der</strong>ungen, die wir auf<br />

dieser Ebene formuliert haben, aufgegriffen haben. Dies wurde anläßlich<br />

<strong>der</strong> Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen<br />

Bundestages <strong>am</strong> 7. 3. 1990 noch einmal ausdrücklich betont.<br />

Aber wir können nicht warten, bis <strong>der</strong> Gesetzgeber in <strong>der</strong> Lage sein wird,<br />

die notwendige Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Betriebsverfassung (und auch <strong>der</strong><br />

Mitbest<strong>im</strong>mung auf Unternehmensebene!) in Angriff zu nehmen. Aktu-<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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