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Zulieferer im Netz Neustrukturierung der Logistik am ... - ISF München

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untersagt, durch gleiches, abgesprochenes Verhalten für ihre Leistungen<br />

höhere gemeins<strong>am</strong>e Preise von den Verbrauchern zu erzielen, als<br />

dies <strong>im</strong> Wettbewerb möglich wäre. In <strong>der</strong> Praxis bleibt dieses Verbot<br />

aber <strong>im</strong>mer dort Theorie, wo wenige Anbieter sich zwar gleichförmig<br />

verhalten - z. B. in <strong>der</strong> chemischen, <strong>der</strong> Erdöl- und <strong>der</strong> Automobilindustrie<br />

- ihnen aber die Absprache nicht nachweisbar ist. Wo deshalb<br />

die Marktmacht eines o<strong>der</strong> weniger Großanbieter auf einem Absatzmarkt<br />

für die mittelständischen Firmen zur Überlebensfrage wird, ist<br />

ihnen deshalb die Möglichkeit eingeräumt worden, ein »Mittelstandskartell«<br />

als Gegenmacht zu bilden 3 .<br />

(2) Für den zweiten Marktstörungsschwerpunkt, die Monopole, hat die<br />

Monopoltheorie nachgewiesen, daß auch diese ihr Gewinnmax<strong>im</strong>um<br />

nicht durch wettbewerbsgerechte Höchstleistung und Preissenkung<br />

erzielen, son<strong>der</strong>n durch Min<strong>der</strong>versorgung des Marktes zu Überpreisen<br />

(Monopolpreise) 4 . Aber auch in <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung des Marktschadens<br />

durch Monopole - insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> öffentlichen Monopole<br />

- haben die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung bisher<br />

weitgehend versagt und sich auf bloße Kontrollrechte gegenüber privaten<br />

Monopolen beschränkt (§ 22 GWB). Die Willkür <strong>der</strong> öffentlichen<br />

und meist sogar aus Zwangsabgaben finanzierten Monopole<br />

blieb weitgehend unangetastet. Monopole können sowohl auf <strong>der</strong><br />

Absatzseite wie auch auf <strong>der</strong> Einkaufsseite entstehen. Diese Wettbewerbsgefahr<br />

ist folglich <strong>im</strong> Gegensatz zu den allein auf die Absatzseite<br />

zielenden Kartellen zweiseitig.<br />

(3) Die dritte Form einer ebenfalls auf dem Absatzmarkt entstehenden<br />

Wettbewerbsgefahr sind die Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüsse. Sie sollen<br />

gesetzlich durch eine Kontrollauflage (§§ 22, 24 GWB) einzudämmen<br />

versucht werden. Rechtsprechung und Son<strong>der</strong>genehmigungen<br />

<strong>der</strong> Regierung haben aber trotz aller Bemühungen des Bundeskartell<strong>am</strong>tes<br />

dazu beigetragen, daß wir zur Zeit die größte Welle von<br />

Unternehmenszus<strong>am</strong>menschlüssen <strong>der</strong> Nachkriegszeit erleben - eine<br />

Konzentrationstendenz nicht nur nationalen, son<strong>der</strong>n europäischen<br />

und internationalen Ausmaßes.<br />

Alle drei Formen <strong>der</strong> Beeinträchtigung und Manipulation des Wettbewerbs<br />

durch Marktvermachtungen haben in unserer Wirtschaft<br />

zugenommen und waren durch die vorhandenen Hin<strong>der</strong>nisse nicht<br />

entscheidend aufzuhalten, so daß in den letzten 30 Jahren <strong>der</strong> Anteil<br />

3 § 5b GWB<br />

4 Cournot'scher Punkt<br />

Mendius/Wendeling-Schrö<strong>der</strong> (1991): <strong>Zulieferer</strong> <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> - Zwischen Abhängigkeit und Partnerschaft.<br />

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-68012

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