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Psychiatrische Pflege, psychische Gesundheit und Recovery ...

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fahrungen der strukturierten Einschätzung der Suizidalität gemeinsam mit<br />

PatientInnen zu berichten.<br />

Praxisentwicklungsprojekt<br />

Das interdisziplinäre Praxisentwicklungsprojekt „systematisierte Einschätzung<br />

der Suizidalität“ *1+ wurde auf zwei allgemeinpsychiatrischen Stationen der<br />

Universitären <strong>Psychiatrische</strong>n Dienste Bern (UPD) eingeführt.<br />

Bei allen eintretenden PatientInnen wird die „Basissuizidalität“ mit der Nurses`Global<br />

Assessment of Suicide Risk – Scale (NGASR-Scale) [3] erfasst. Dabei<br />

wird auf einer dichotomen Skala beurteilt, ob evidenzbasierte Risikofaktoren<br />

für Suizid, beispielsweise „Frühere Suizidversuche“ oder „Depression“ vorliegen<br />

oder nicht. Durch die Summe der erfassten Punktwerte ergibt sich eine<br />

der vier Risikostufen: 1=kleines, 2=mäßiges, 3=hohes oder 4=sehr hohes Risiko<br />

(Risikogefährdung aufgr<strong>und</strong> vorhandener Risikofaktoren). Anschließend erfolgt<br />

anhand der vier Risikostufen (kleines, mäßiges, hohes oder sehr hohes Risiko)<br />

eine subjektive, gefühlsmäßige Einschätzung. Auf der Basis dieser beiden Einschätzungen<br />

(NGASR-Skala + subjektive Einschätzung) wird eine Annahme<br />

über die derzeitige „Basissuizidalität“ getroffen <strong>und</strong> eine Risikostufe festgelegt<br />

(kleines, mäßiges, hohes oder sehr hohes Risiko).<br />

Die drei beschriebenen Schritte (1. Erfassung Risikofaktoren, 2. subjektive<br />

Einschätzung 3. Festlegung der tatsächlichen Risikostufe) erfolgen in der Regel<br />

während beziehungsweise unmittelbar nach dem Aufnahmegespräch durch<br />

die Bezugspflegeperson <strong>und</strong> den aufnehmenden Arzt. Das Hauptziel des Einschätzungsprozesses<br />

liegt dabei im Screening von Risikopopulationen für Suizid.<br />

Die akute Suizidalität wird in einem vierten Schritt vertieft überprüft, wenn die<br />

Risikostufe 3=hohes Risiko oder 4=sehr hohes Risiko vom aufnehmenden <strong>Pflege</strong>-Arzt-Team<br />

festgelegt wurde. Die Einschätzung der akuten Suizidalität wird<br />

mit der Suicide Status Form II [8] 5 gemeinsam mit den PatientInnen vorgenommen<br />

(siehe Abb. 1).<br />

Die Suicide Status Form-II (SSF-II) [8] besteht aus einem Selbst- <strong>und</strong> einem<br />

5 Deutsche Übersetzung W. Gekle / K. Michel April 2003. Copyright David A. Jobes,<br />

Ph.D. All Rights Reserved.<br />

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