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Psychiatrische Pflege, psychische Gesundheit und Recovery ...

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standen <strong>und</strong> richtig angenommen. Sie sei halt impulsiv <strong>und</strong> für die anderen oft<br />

eine Belastung.<br />

In der Krankengeschichte werden die Aufenthaltsverläufe als äusserst schwierig<br />

geschildert, die Patientin hatte oft dissoziative Zustände, führte sich häufig<br />

<strong>und</strong> teils schwere Selbstverletzungen zu, war bekannt als "Teamspalterin". Mit<br />

diesen Vorinformationen hat sich das <strong>Pflege</strong>team auf die Beetreuung der Patientin<br />

vorbereiten. Es wurde bald klar, dass der Patientin ein erneuter,<br />

schwieriger Aufenthalt bevorsteht. In einer Fallbesprechung hat sich das Team<br />

geeinigt, neue Wege einzuschlagen <strong>und</strong> nach dem Konzept der Kongruenten<br />

Beziehungspflege die Patientin in diesem Aufenthalt zu begleiten.<br />

Vorgehen<br />

Im Subteam bestehend aus der Bezugsperson, dem Primärtherapeuten wurde,<br />

gemeinsam mit der Patientin, ein Behandlungsvertrag erstellt. Als Ziel der<br />

Behandlung wurde der Entzug von Valium, bei Eintritt 80 mg, <strong>und</strong> die psychosoziale<br />

Stabilisierung festgelegt. Die Medikamente wurden nach Schema alle<br />

zwei Tage reduziert mit dem Ziel, den Abbau innert drei Wochen durchzuführen.<br />

Die Patientin verpflichtete sich, Probleme <strong>und</strong> Schwierigkeiten nur mit<br />

dem Behandlungsteam zu besprechen. Weiter umfasste der Vertrag, dass in<br />

regelmäßigen Abständen Urintests auf Drogen- <strong>und</strong> Medikamentengebrauch<br />

durchgeführt werden. Bei selbstverletzendem Verhalten soll ein Gespräch mit<br />

dem Primärtherapeuten stattfinden um weiteres Vorgehen zu klären <strong>und</strong> in<br />

erster Linie unterstützende Maßnahmen zu finden um das Behandlungsziel zu<br />

erreichen. Die Abteilung wird weiterhin offen geführt, die Patientin darf die<br />

Abteilung die ersten drei Wochen jedoch nur in Begleitung von <strong>Pflege</strong>personal<br />

verlassen gemeinsam mit der Patientin wurde der Aufenthalt auf vier Wochen<br />

beschränkt.<br />

Die Aufgaben der <strong>Pflege</strong>fachpersonen wurden definiert, insbesondere die<br />

Aufgaben der Bezugsperson. Primäre Ansprechperson für die Patientin ist die<br />

Bezugsperson, bei deren Abwesenheit die Vertretung. Die Bezugsperson hat<br />

täglich um 13 Uhr ein Gespräch mit der Patientin, dort können strukturelle<br />

<strong>und</strong> organisatorische Fragen geklärt werden. Das <strong>Pflege</strong>team verweist die<br />

Patientin bei strukturellen/ organisatorischen Fragen an die Bezugsperson.<br />

Fragen zur Medikation werden nur mit dem Primärtherapeuten besprochen.<br />

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