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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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NICHT-DISKRIMINIERUNG<br />

„Man kann keine Person, die jahrelang in Ketten gefangen war,<br />

frei lassen, sie an die Startlinie stellen und sagen: „Du kannst<br />

jetzt in den freien Wettbewerb mit den anderen treten“, und<br />

glauben, absolut fair gehandelt zu haben. Es ist deshalb nicht<br />

genug, die Türen zu öffnen. Alle unsere StaatsbürgerInnen müssen<br />

sie auch durchschreiten können … Wir streben nicht nur<br />

nach Gleichberechtigung in Recht und Theorie, sondern nach<br />

Gleichberechtigung als Tatsache und als Resultat.“ (Übersetzung)<br />

welche die Gesetze Gottes reflektieren soll“,<br />

gesehen werden. Diese Definition von Rassismus<br />

liegt zwischen der Betrachtungsweise<br />

von Rassismus als Konzept der Moderne, das<br />

aus vermeintlich wissenschaftlichen „Rassentheorien“<br />

entstand, und dem Verständnis<br />

von Rassismus als Manifestierung archaischer<br />

Stammessysteme. Jedenfalls verursacht der<br />

Begriff „Rassismus“ viel Diskussion. Der Begriff<br />

selbst ist insofern richtig, als er eine Einstellung<br />

von Personen bezeichnet, welche die<br />

Existenz verschiedener „Rassen“ voraussetzt.<br />

Biologisch und genetisch gibt es „Menschenrassen“<br />

nicht.<br />

Heute wird Rassismus als soziales Konstrukt<br />

gesehen. Die Betonung wird auf kulturelle<br />

Unterschiede und weniger auf biologische<br />

Merkmale gelegt, sodass von einem neu entstandenen<br />

„kulturellen Rassismus“ gesprochen<br />

werden muss. Unter diesen Begriff sind<br />

die meisten Einstellungen der heutigen RassistInnen<br />

einzuordnen. Tatsächlich ist allein der<br />

Begriff „Rasse“ schon rassistisch, Rassismus<br />

im Sinne der Definition einer Einstellung wird<br />

hier getrennt vom Begriff „Rasse“ gesehen.<br />

Rassismus kann schon als Haltung gefährlich<br />

sein, ohne eine aktive Handlung kann Rassismus<br />

jedoch nicht unter rechtliche Sanktionen<br />

Lyndon B. Johnson, ehemaliger US-Präsident. 1965.<br />

gestellt werden. Rassistische Ideen können<br />

für sich also nicht als Menschenrechtsverletzungen<br />

angesehen werden. Die Freiheit der<br />

Meinung und der Überzeugung sind selbst<br />

fundamentale Menschenrechte, die bis zu einem<br />

gewissen Grad in Konkurrenz zum Diskriminierungsverbot<br />

stehen. Freilich stellt sich<br />

sofort die Frage, wie eine menschenrechtswidrige<br />

Einstellung durch Menschenrechte<br />

geschützt sein kann. Diese Frage wurde von<br />

verschiedenen Gerichten höchst unterschiedlich<br />

entschieden, häufig wurde die Meinungsfreiheit<br />

als höheres Gut eingestuft. Nur wenn<br />

diese Haltungen zu diskriminierenden Politiken,<br />

sozialen Gewohnheiten oder zur kulturellen<br />

Teilung ganzer Gesellschaften führen,<br />

kann von strafbaren diskriminierenden Handlungen<br />

oder rassistischer Diskriminierung gesprochen<br />

werden. Diese Maßnahmen können<br />

entweder von einer dominierenden „Rasse“,<br />

die eine hierarchische ordnung schafft oder<br />

von Individuen, die über andere Kontrolle<br />

ausüben, ausgeführt werden.<br />

Rassismus existiert, abhängig von der ausgeübten<br />

Macht und der Beziehung zwischen opfern<br />

und TäterInnen, auf verschiedenen Ebenen:

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