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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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154 RECHT AUF GESUNDHEIT<br />

Der Text von Art. 12 des Sozialpaktes, die fundamentale<br />

Bestimmung über das Recht auf<br />

Gesundheit, lautet wie folgt:<br />

1. Die Vertragsstaaten anerkennen das<br />

Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare<br />

Höchstmaß an körperlicher<br />

und geistiger Gesundheit.<br />

2. Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden<br />

Schritte zur vollen Verwirklichung<br />

dieses Rechtes umfassen<br />

die erforderlichen Maßnahmen:<br />

a. zur Senkung der Zahl der Totgeburten<br />

und der Kindersterblichkeit sowie zur<br />

gesunden Entwicklung des Kindes;<br />

b. zur Verbesserung aller Aspekte der<br />

Umwelt- und der Arbeitshygiene;<br />

c. zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung<br />

epidemischer, endemischer,<br />

Berufs- und sonstiger Krankheiten;<br />

d. zur Schaffung der Voraussetzungen,<br />

die für jedermann im Krankheitsfall<br />

den Genuss medizinischer Einrichtungen<br />

und ärztlicher Betreuung sicherstellen.<br />

Regionale Menschenrechtsabkommen definieren<br />

das Recht auf Gesundheit ebenfalls, wie<br />

etwa Art. 11 der Europäischen Sozialcharta<br />

von 1961 in der revidierten Fassung von 1996,<br />

Art. 10 des Zusatzprotokolls der Amerikanischen<br />

Menschenrechtskonvention über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte aus<br />

dem Jahr 1988 und Art. 16 der Afrikanischen<br />

Charta für der Rechte des Menschen und der<br />

Völker aus dem Jahr 1981.<br />

Regierungen kommen ihren Verpflichtungen<br />

gemäß Art. 12 des Sozialpaktes auf verschiedene<br />

Weise nach, so dass das Gremium zur<br />

Überwachung der Anwendung des Paktes die<br />

Staatenverpflichtungen durch die Veröffentlichung<br />

eines interpretierenden Textes (Allge-<br />

meine Bemerkungen Nr. 14, verabschiedet im<br />

Mai 2000) zu klären versuchte. Diese Allgemeinen<br />

Bemerkungen betonen, wie sehr die Realisierung<br />

des Menschenrechts auf Gesundheit<br />

auf der Verwirklichung anderer Menschenrechte<br />

beruht. Diese umfassen das Recht auf<br />

Leben, Nahrung, Wohnung, Arbeit, Bildung<br />

und Partizipation, den Genuss der Vorteile<br />

des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner<br />

Anwendung, die Freiheit, Informationen aller<br />

Arten zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben,<br />

das Recht auf Nichtdiskriminierung, das<br />

Verbot der Folter sowie Versammlungs-, Vereinigungs-<br />

und Niederlassungsfreiheit.<br />

Verfügbarkeit, Zugänglichkeit,<br />

Annehmbarkeit und Qualität<br />

Die Allgemeinen Bemerkungen setzen auch<br />

vier Kriterien zur Evaluierung des Rechts auf<br />

Gesundheit fest:<br />

Verfügbarkeit umfasst ein funktionierendes<br />

öffentliches Gesundheitswesen und eine Gesundheitsversorgung<br />

sowohl mit medizinischen<br />

Gütern und Dienstleistungen als auch<br />

mit Programmen, die in ausreichender Quantität<br />

verfügbar sein müssen.<br />

Zugänglichkeit von Gesundheitswesen, medizinischen<br />

Gütern und Dienstleistungen erfordert<br />

Nicht-Diskriminierung, tatsächliche<br />

Erreichbarkeit, Leistbarkeit und angemessene<br />

Information.<br />

Annehmbarkeit erfordert, dass das Gesundheitswesen<br />

sowie alle medizinischen Güter<br />

und Dienstleistungen der medizinischen<br />

Ethik entsprechen müssen. Darüber hinaus<br />

sind kulturelle Angemessenheit und Sensibilität<br />

in Fragen von Gender und des jeweiligen<br />

Lebensalters sicherzustellen, das Prinzip der<br />

Vertraulichkeit ist zu respektieren, und die<br />

Maßnahmen müssen tatsächlich zu einer Verbesserung<br />

der Gesundheit und des Gesundheitszustandes<br />

der Betroffenen führen.<br />

Qualität erfordert, dass Gesundheitswesen,<br />

medizinische Güter und Dienstleistungen wis-

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