MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz
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154 RECHT AUF GESUNDHEIT<br />
Der Text von Art. 12 des Sozialpaktes, die fundamentale<br />
Bestimmung über das Recht auf<br />
Gesundheit, lautet wie folgt:<br />
1. Die Vertragsstaaten anerkennen das<br />
Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare<br />
Höchstmaß an körperlicher<br />
und geistiger Gesundheit.<br />
2. Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden<br />
Schritte zur vollen Verwirklichung<br />
dieses Rechtes umfassen<br />
die erforderlichen Maßnahmen:<br />
a. zur Senkung der Zahl der Totgeburten<br />
und der Kindersterblichkeit sowie zur<br />
gesunden Entwicklung des Kindes;<br />
b. zur Verbesserung aller Aspekte der<br />
Umwelt- und der Arbeitshygiene;<br />
c. zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung<br />
epidemischer, endemischer,<br />
Berufs- und sonstiger Krankheiten;<br />
d. zur Schaffung der Voraussetzungen,<br />
die für jedermann im Krankheitsfall<br />
den Genuss medizinischer Einrichtungen<br />
und ärztlicher Betreuung sicherstellen.<br />
Regionale Menschenrechtsabkommen definieren<br />
das Recht auf Gesundheit ebenfalls, wie<br />
etwa Art. 11 der Europäischen Sozialcharta<br />
von 1961 in der revidierten Fassung von 1996,<br />
Art. 10 des Zusatzprotokolls der Amerikanischen<br />
Menschenrechtskonvention über wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Rechte aus<br />
dem Jahr 1988 und Art. 16 der Afrikanischen<br />
Charta für der Rechte des Menschen und der<br />
Völker aus dem Jahr 1981.<br />
Regierungen kommen ihren Verpflichtungen<br />
gemäß Art. 12 des Sozialpaktes auf verschiedene<br />
Weise nach, so dass das Gremium zur<br />
Überwachung der Anwendung des Paktes die<br />
Staatenverpflichtungen durch die Veröffentlichung<br />
eines interpretierenden Textes (Allge-<br />
meine Bemerkungen Nr. 14, verabschiedet im<br />
Mai 2000) zu klären versuchte. Diese Allgemeinen<br />
Bemerkungen betonen, wie sehr die Realisierung<br />
des Menschenrechts auf Gesundheit<br />
auf der Verwirklichung anderer Menschenrechte<br />
beruht. Diese umfassen das Recht auf<br />
Leben, Nahrung, Wohnung, Arbeit, Bildung<br />
und Partizipation, den Genuss der Vorteile<br />
des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner<br />
Anwendung, die Freiheit, Informationen aller<br />
Arten zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben,<br />
das Recht auf Nichtdiskriminierung, das<br />
Verbot der Folter sowie Versammlungs-, Vereinigungs-<br />
und Niederlassungsfreiheit.<br />
Verfügbarkeit, Zugänglichkeit,<br />
Annehmbarkeit und Qualität<br />
Die Allgemeinen Bemerkungen setzen auch<br />
vier Kriterien zur Evaluierung des Rechts auf<br />
Gesundheit fest:<br />
Verfügbarkeit umfasst ein funktionierendes<br />
öffentliches Gesundheitswesen und eine Gesundheitsversorgung<br />
sowohl mit medizinischen<br />
Gütern und Dienstleistungen als auch<br />
mit Programmen, die in ausreichender Quantität<br />
verfügbar sein müssen.<br />
Zugänglichkeit von Gesundheitswesen, medizinischen<br />
Gütern und Dienstleistungen erfordert<br />
Nicht-Diskriminierung, tatsächliche<br />
Erreichbarkeit, Leistbarkeit und angemessene<br />
Information.<br />
Annehmbarkeit erfordert, dass das Gesundheitswesen<br />
sowie alle medizinischen Güter<br />
und Dienstleistungen der medizinischen<br />
Ethik entsprechen müssen. Darüber hinaus<br />
sind kulturelle Angemessenheit und Sensibilität<br />
in Fragen von Gender und des jeweiligen<br />
Lebensalters sicherzustellen, das Prinzip der<br />
Vertraulichkeit ist zu respektieren, und die<br />
Maßnahmen müssen tatsächlich zu einer Verbesserung<br />
der Gesundheit und des Gesundheitszustandes<br />
der Betroffenen führen.<br />
Qualität erfordert, dass Gesundheitswesen,<br />
medizinische Güter und Dienstleistungen wis-