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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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setzung des Gelernten im tatsächlichen<br />

Einsatz für Menschenrechte)<br />

Es ist nicht genug, die Menschenrechtsstandards<br />

zu lernen und zu kennen. Lernende<br />

brauchen zusätzlich Unterstützung,<br />

um diese in ihr tägliches Leben zu übernehmen.<br />

Diese Unterstützung muss durch<br />

ein Training der notwendigen Fähigkeiten,<br />

die eine Vorbedingung für die Implementierung<br />

sind, gegeben werden.<br />

Menschenrechtsbildung sollte immer auf<br />

Kriterien begründet werden, die zu Kursbeginn<br />

formuliert und am Ende beurteilt werden.<br />

Es ist hilfreich, die Frage „Was sollten<br />

die Lernenden beherrschen?“ am Anfang<br />

zu stellen und sie während des gesamten<br />

Kurses niemals aus den Augen zu verlieren.<br />

Mündliche oder schriftliche Tests und<br />

Feedback können Daten zur Evaluation des<br />

Lernprozesses liefern.<br />

• Zielgruppe:<br />

Bei der Vorbereitung eines<br />

Menschenrechtstrainings muss die Zusammensetzung<br />

der Zielgruppe im Vorhinein<br />

geklärt werden:<br />

- Jede berufliche Zielgruppe (z.B. Verwaltung,<br />

Polizei, RichterInnen, AnwältInnen,<br />

SozialarbeiterInnen, medizinisches<br />

Personal, StudentInnen, LehrerInnen,<br />

-<br />

Militär etc.) hat ihre spezifischen Bedürfnisse<br />

entsprechend ihrer beruflichen<br />

Aufgaben. Gemischte Gruppen sollten<br />

möglichst vermieden werden.<br />

Die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe<br />

müssen in den Planungsprozess<br />

einbezogen werden. Entsprechend<br />

der Bedürfnisse kann das Training den<br />

Schwerpunkt auf einzelne Aspekte legen:<br />

Standards, die für die jeweilige Berufsgruppe<br />

wichtig sind, orientierung am Inhalt,<br />

Fähigkeiten bilden oder Haltungen<br />

aneignen, Sensibilisierung etc.<br />

- Trainingsmethode und Aktivitäten sollten<br />

die eher pragmatischen Einstellungen von<br />

ZUSÄTZLICHE MATERIALIEN<br />

erwachsenen LernerInnen widerspiegeln.<br />

MenschenrechtsbildnerInnen sollten den<br />

Lernenden die Gelegenheit geben, ihre<br />

Ideen und Konzepte einfließen zu lassen,<br />

sie sollten mit realen Problemen und Fällen,<br />

die aus dem beruflichen Umfeld der<br />

TeilnehmerInnen stammen, arbeiten und<br />

die beruflichen Erfahrungen der Lernenden<br />

einfließen lassen.<br />

Die TeilnehmerInnen an solchen Trainings<br />

sollten sich ihrer eigenen Verantwortung<br />

bewusst werden: Die wirkliche Arbeit beginnt<br />

erst, wenn das Training zu Ende ist<br />

und das erworbene Wissen, die Fähigkeiten<br />

und Einstellungen im täglichen Leben und<br />

in der Arbeit umgesetzt werden müssen.<br />

Abgesehen von den spezifischen Bedürfnissen<br />

der Zielgruppen sollten bestimmte organisatorische<br />

Bedingungen erfüllt werden,<br />

um den Lernprozess zu fördern (geeignete<br />

Räume, Ausstattung und Materialien, ein<br />

Überblick zu Beginn des Tages, eine Zusammenfassung<br />

am Ende, ein Zeitplan<br />

mit ausreichenden Pausen, Erfrischungen,<br />

wenn möglich).<br />

• Partizipation:<br />

Dem Grundsatz gemäß,<br />

dass „Learning by doing“ die effektivste Art<br />

und Weise ist, etwas zu lernen, sollte der<br />

partizipatorische Ansatz in der Menschenrechtsbildung<br />

grundsätzlich gefördert werden.<br />

Pädagogische Partizipation wird durch<br />

verschiedene Elemente wie interaktive Prozesse,<br />

Flexibilität, Abwechslung in Methodik<br />

und Sozialformen und die Relevanz<br />

von Problemen und Materialien bestimmt.<br />

Um einen aktiven ebenso wie einen effizienten<br />

Lernprozess zu erreichen, sollten die<br />

folgenden Punkte bedacht werden:<br />

- Themen und Präsentation von Standards:<br />

Während der Vorbereitung eines<br />

Menschenrechtstrainings zu einem<br />

bestimmten Thema ist es angebracht,<br />

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