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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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36 EINFÜHRUNG<br />

Menschliche Sicherheit unlösbar miteinander<br />

verbunden sind, da die Förderung und Umsetzung<br />

der Menschenrechte Ziel und integraler<br />

Bestandteil der Menschlichen Sicherheit sind<br />

(Art. 1).<br />

Die Erklärung von <strong>Graz</strong>. 2003.<br />

Zusätzliche Materialien, III<br />

Bereits 2001 wurde eine Kommission für<br />

Menschliche Sicherheit unter dem Vorsitz<br />

von Sadako ogata (Ex-Hochkommissarin<br />

der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) und<br />

Amartya Sen (Nobelpreisträger für Wirtschaft)<br />

gebildet. Zusammen mit dem Institut für<br />

Menschenrechte und der University for Peace<br />

(Costa Rica) wurde im Dezember 2001 in San<br />

José, Costa Rica, ein Workshop über die Beziehung<br />

zwischen den Menschenrechten und der<br />

Menschlichen Sicherheit abgehalten, bei dem<br />

eine „Erklärung über Menschenrechte als wichtiger<br />

Bestandteil der Menschlichen Sicherheit“<br />

erarbeitet wurde (http://www.humansecuritychs.org/doc/sanjosedec.html).<br />

Der Bericht der<br />

Kommission mit dem Titel „Human Security<br />

Now“ („Menschliche Sicherheit jetzt“) spricht<br />

eine Reihe von Menschenrechtsanliegen an.<br />

Gemäß Bertrand G. Ramcharan, ehemaliger<br />

geschäftsführender Hochkommissar der Vereinten<br />

Nationen für Menschenrechte, wird<br />

der Inhalt der Menschlichen Sicherheit vom<br />

internationalen Recht und Menschenrechtsnormen<br />

definiert.<br />

Art. 3 der AEMR und Art. 9 des Internationalen<br />

Paktes über bürgerliche und politische<br />

Rechte schützen das Recht und die Sicherheit<br />

der Person, was sich vor allem auf die Freiheit<br />

von Furcht bezieht. Dazu anerkennen Art. 22<br />

AEMR und Art. 9 des Internationalen Paktes<br />

über wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte das Recht auf soziale Sicherheit, das<br />

zusammen mit anderen wirtschaftlichen und<br />

sozialen Rechten der Freiheit von Not entspricht.<br />

Die Beziehung zwischen Globalisierung und<br />

Menschlicher Sicherheit behandelt der Millenniumsbericht<br />

des damaligen UNo-Generalsekretärs<br />

Kofi Annan aus dem Jahr 2000,<br />

der ebenfalls zwischen Freiheit von Furcht<br />

und Freiheit von Not unterscheidet, eine Unterscheidung,<br />

die auf die vier Freiheiten zurückgeht,<br />

die von US-Präsident Roosevelt 1941<br />

proklamiert wurden und während des Zweiten<br />

Weltkrieges als Vision für die Nachkriegsordnung<br />

galten. Der Bericht von Kofi Annan,<br />

„In Larger Freedom“ („In größerer Freiheit“),<br />

von 2005 setzt einen Schwerpunkt auf die<br />

Perfektion des Dreieckes von Entwicklung,<br />

Freiheit und Frieden (Abs. 12). Das daraufhin<br />

von der Generalversammlung angenommene<br />

Schlussdokument des Weltgipfels der Vereinten<br />

Nationen von 2005 lädt zu Beiträgen zu<br />

einer Definition des Konzeptes der menschlichen<br />

Sicherheit ein.<br />

Der Kampf gegen die Armut und für wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte ist<br />

ebenso maßgeblich für die Sicherheit wie der<br />

Kampf für politische Freiheiten und Grundrechte.<br />

Das eine kann vom anderen nicht<br />

getrennt werden, alle Menschenrechte sind<br />

voneinander abhängig, aufeinander bezogen<br />

und unteilbar.<br />

Freiheit von Armut, Recht auf Gesundheit,<br />

Recht auf Arbeit<br />

Gemäß dem UNDP-Bericht über die Menschliche<br />

Entwicklung vom Jahr 2000 teilen Menschenrechte<br />

und Menschliche Entwicklung<br />

eine gemeinsame Vision und einen gemeinsamen<br />

Zweck. Der im UNDP-Bericht verwendete<br />

Human Development Index enthält<br />

zahlreiche Indikatoren, wie Zugang zur Bildung,<br />

Nahrungsmittelsicherheit, Gesundheitsdienstleistungen,<br />

Geschlechtergleichheit und<br />

politische Mitbestimmung, die sich direkt mit<br />

den Menschenrechten decken. Zusammenfassend<br />

überschneiden und bekräftigen sich die

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