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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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terreich, Frankreich, Kanada oder den USA).<br />

Eine solche Anerkennung existiert jedoch in<br />

anderen Ländern wie etwa Griechenland, Chile<br />

oder insbesondere Israel nicht, so dass auf<br />

die Weigerung, eine Waffe zu tragen, Gefängnis<br />

steht.<br />

Diskussionsfragen<br />

• Gibt es „Gefangene des Glaubens“ in Ihrem<br />

Land?<br />

• Gibt es Ihrer Meinung nach einen Bedarf<br />

dafür, dass das Recht auf Weigerung zu töten<br />

explizit im internationalen Recht anerkannt<br />

wird?<br />

4. Durchsetzung und Überwachung<br />

Das Hauptproblem der Durchsetzung der religiösen<br />

Rechte ist das Fehlen eines effektiven<br />

Mechanismus zur Umsetzung des Art. 18 des<br />

Zivilpaktes. Die aus dem Jahre 1981 stammende<br />

UNO-Erklärung über die Beseitigung aller<br />

Formen von Intoleranz und Diskriminierung<br />

aufgrund der Religion oder der Überzeugung<br />

hat insofern eine gewisse rechtliche Wirkung,<br />

als die Erklärung als Bestätigung von internationalem<br />

Gewohnheitsrecht gilt.<br />

Allerdings ist eine Erklärung kein Vertrag und<br />

daher nicht rechtlich bindend. Trotz internationaler<br />

Einigkeit über die Notwendigkeit einer<br />

Konvention gibt es derzeit noch keinen Konsens<br />

über die Inhalte.<br />

Die/der Sonderberichterstatter/in zur Religions-<br />

und Glaubensfreiheit wurde 1986<br />

eingesetzt, um die Durchsetzung der UNo-Erklärung<br />

von 1981 zu überwachen. Ihre/seine<br />

Aufgabe ist es hauptsächlich, Vorfälle und Aktionen<br />

von Regierungsseite zu identifizieren,<br />

die nicht in Einklang mit den Regelungen der<br />

Erklärung stehen. Darüber hinaus soll sie/er<br />

Empfehlungen über Abhilfe schaffende Maßnahmen<br />

abgeben, die dann von den Staaten<br />

umgesetzt werden. Religiös motivierte Verfol-<br />

RELIGIoNSFREIHEIT<br />

gung und Diskriminierung betrifft Einzelne<br />

und Gemeinschaften aller Glaubensrichtungen<br />

weltweit. Die Vorfälle reichen von Verletzungen<br />

des Prinzips der religiösen Gleichbehandlung<br />

und Toleranz bis zu Angriffen auf das<br />

Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit<br />

und menschliche Sicherheit der Person.<br />

Auch regionale Instrumente behandeln die<br />

Durchsetzung der Religionsfreiheit: Die Afrikanische<br />

Kommission der Menschenrechte etwa<br />

entschied über einen Fall im Sudan, dass die<br />

Anwendung der Scharia im Einklang mit den<br />

internationalen Verpflichtungen stehen muss.<br />

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte<br />

(EGMR) in Straßburg ist eines der effektivsten<br />

Instrumente zur Durchsetzung der<br />

Religionsfreiheit auf regionaler europäischer<br />

Ebene. Zahlreiche Entscheidungen, wie das<br />

erst kürzlich ergangene Urteil zur Scientology-<br />

Kirche weisen in diese Richtung (siehe EGMR.<br />

2007. Fall Church of Scientology Moscow v.<br />

Russia. Urteil vom 5. April 2007).<br />

Vorbeugende Maßnahmen und<br />

Zukunftsstrategien<br />

Bevor noch die Arbeit an einer rechtlich verbindlichen<br />

Konvention fortgesetzt werden<br />

kann, muss die UNO-Erklärung über die Beseitigung<br />

aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung<br />

aufgrund der Religion oder der<br />

Überzeugung von 1981 besser gefördert werden,<br />

um eine Kultur des multi-religiösen Miteinander<br />

zu entwickeln. Dabei muss besonders<br />

auf die Rolle der Bildung als grundlegender<br />

Bestandteil der Bekämpfung religiöser Intoleranz<br />

und Diskriminierung geachtet werden.<br />

Staaten haben nach internationalem Recht<br />

klare Verantwortlichkeiten, um Gewalt und<br />

Diskriminierung aus Gründen des Glaubens<br />

zu entgegen zu treten. NGos, religiöse und<br />

säkulare organisationen haben eine ebenso<br />

klare Rolle darin, Verletzungen durch Staaten<br />

und nichtstaatliche AkteurInnen aufzuzeigen,<br />

damit die Verfolgten zu verteidigen und die<br />

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