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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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estätigt wurde. Zu beachten war in diesem<br />

Zusammenhang, dass zur DDR-Zeit<br />

das Recht auf Leben bereits den obersten<br />

Rang in der Wertehierarchie der Menschenrechte<br />

einnahm.<br />

Die Radbruch’sche Formel spiegelt die<br />

Entwicklung von einer rein formellen<br />

Rechtsstaatsbetrachtung zu einem naturrechtlichen<br />

Verständnis der Rechtsstaatlichkeit<br />

wider. Spätestens im<br />

Zusammenhang mit den Nürnberger<br />

Gesetzen musste man erkennen, dass<br />

positives Recht als formeller Maßstab<br />

dazu missbraucht werden kann, selbst<br />

schwerste Menschenrechtsverletzungen<br />

zu legitimieren, und dass ein Rechtsstaat<br />

stets die Menschenrechte zu wahren hat.<br />

Das Recht auf Haftentlassung<br />

gegen Kautionserlag<br />

Die meisten Rechtsordnungen sehen vor, dass<br />

ein/e Verdächtige/r gegen finanzielle Sicherheitsleistung<br />

aus der Untersuchungshaft<br />

entlassen wird. Wenn eine nationale Rechtsordnung<br />

dieses Recht einräumt, darf es nicht<br />

verweigert bzw. nicht in einer willkürlichen<br />

Art und Weise angewendet werden, wenngleich<br />

der/dem zuständigen RichterIn ein gewisser<br />

Ermessensspielraum eingeräumt ist.<br />

3. Interkulturelle Aspekte und<br />

strittige Themen<br />

Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit wird<br />

heute generell anerkannt. Trotzdem gibt es<br />

wesentliche kulturelle Unterschiede, wenn<br />

man die Interpretationen der Elemente der<br />

Rechtsstaatlichkeit in verschiedenen Ländern<br />

vergleicht. Die größten Unterschiede gibt es<br />

zwischen dem amerikanischen und dem asiatischen<br />

Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.<br />

RECHTSSTAATLICHKEIT UND FAIRES VERFAHREN<br />

Amerikanische RechtsanwältInnen legen<br />

mehr Gewicht auf die spezifischen Merkmale<br />

ihres Rechtssystems, wie zum Beispiel auf die<br />

Verhandlung vor Geschworenen, ausgedehnte<br />

Rechte der VerteidigerInnen und eine klare<br />

Gewaltenteilung. Asiatische RechtsanwältInnen<br />

betonen hingegen die Wichtigkeit einer<br />

gleichmäßigen und effektiven Anwendung<br />

der Gesetze – ohne dem notwendigerweise<br />

die Staatsgewalt unterzuordnen. Dieses engere<br />

Konzept von Rechtsstaatlichkeit, welches<br />

besser durch „rule by law“ (Herrschaft mittels<br />

des Gesetzes) denn durch „rule of law“ (Herrschaft<br />

aufgrund des Gesetzes) charakterisiert<br />

wird, ist eng mit dem Rechtsverständnis asiatischer<br />

Demokratien verbunden.<br />

Die Art. 2 und Art. 3 des Zivilpaktes verbieten<br />

Unterscheidungen aufgrund des Geschlechts.<br />

Trotzdem beschränkt die Scharia – das islamische<br />

Recht – in einigen Ländern die Rechte<br />

von Frauen auf ein faires Verfahren, da Frauen<br />

vor Gericht nicht die gleichen Rechte wie<br />

Männer haben.<br />

Rechtsverweigerung für<br />

Ehrendelikte/Ehrentötungen<br />

Human Rights Watch definiert Ehrendelikte als<br />

„Handlungen der Gewalt, meist Mord, durch<br />

männliche Familienmitglieder gegen weibliche<br />

Familienangehörige, denen vorgeworfen wird,<br />

Schande über die Familie gebracht zu haben.<br />

Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen<br />

von Ehebruch, der Weigerung der Frau, eine<br />

arrangierte Ehe einzugehen, das Opfer einer<br />

Vergewaltigung geworden zu sein, bis zum<br />

Wunsch der Frau nach Scheidung – auch wenn<br />

der Ehemann gewalttätig ist“.<br />

Die UNo schätzt, dass weltweit jährlich bis<br />

zu 5.000 Ehrentötungen begangen werden.<br />

Solche Morde werden meist nicht verfolgt.<br />

Zum Beispiel wird in Jordanien maximal eine<br />

einjährige Freiheitsstrafe über den Mörder<br />

verhängt, der vorbringt, dass er „in einem Zu-<br />

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