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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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50 EINFÜHRUNG<br />

und Empfehlungen ist nicht nur die Schaffung<br />

von „Präzedenzfällen“, welche die Bestimmungen<br />

von Menschenrechtsinstrumenten<br />

interpretieren und erläutern, sondern hat<br />

auch Änderungen der nationalen Gesetzgebung<br />

zur besseren Konformität mit internationalen<br />

menschenrechtlichen Verpflichtungen<br />

zum Ziel. Zusätzlich tendieren regionale Systeme<br />

zu mehr Sensibilität in kulturellen und<br />

religiösen Fragen, wo diese berechtigt sind.<br />

I. Europa<br />

Das europäische Menschenrechtssystem besteht<br />

aus drei Schichten: dem System des<br />

Europarats (2008: 47 Mitglieder), der organisation<br />

für Sicherheit und Zusammenarbeit in<br />

Europa (2008: 56 Mitglieder) und der Europäischen<br />

Union (2008: 27 Mitglieder).<br />

Das europäische Menschenrechtssystem als<br />

das am besten ausgearbeitete regionale System<br />

wurde als Reaktion auf die massiven Menschenrechtsverletzungen<br />

im Zweiten Weltkrieg<br />

entwickelt, mit Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit<br />

und pluralistischer Demokratie als<br />

Ecksteinen der europäischen Rechtsordnung.<br />

Europäische<br />

Menschenrechtsinstrumente<br />

• Europäische Konvention zum Schutze<br />

der Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />

(EMRK, 1950) und 14<br />

Zusatzprotokolle<br />

• Europäische Sozialcharta (1961), revidiert<br />

1991 und 1996 und Zusatzprotokolle<br />

1988 und 1995<br />

• Europäische Konvention zur Verhütung<br />

der Folter und unmenschlicher<br />

oder erniedrigender Behandlung oder<br />

Strafe (1987)<br />

• Helsinki-Schlussakte (1975) und<br />

•<br />

Folgeprozess der KSZE/oSZE sowie<br />

Pariser Charta für ein neues Europa<br />

(1990)<br />

Europäische Charta für Regional- und<br />

Minderheitensprachen (1992)<br />

• Europäisches Rahmenübereinkom-<br />

•<br />

men zum Schutz nationaler Minderheiten<br />

(1994)<br />

Charta der Grundrechte der Europäischen<br />

Union (2000)<br />

1. Das Menschenrechtssystem des Europarats<br />

Überblick<br />

Das Hauptinstrument ist die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention (EMRK) aus<br />

dem Jahr 1950 mit ihren 14 Zusatzprotokollen.<br />

Hervorzuheben sind die Zusatzprotokolle Nr.<br />

6 and Nr. 13 über die Abschaffung der Todesstrafe,<br />

die den europäischen Zugang zu den<br />

Menschenrechten von jenem der Vereinigten<br />

Staaten unterscheiden, und die Zusatzprotokolle<br />

Nr. 11 und Nr. 14, die die Europäische<br />

Menschenrechtskommission und den Europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte<br />

durch einen permanenten Europäischen Gerichtshof<br />

für Menschenrechte ersetzten und<br />

sein Verfahren beschleunigten, wobei Nr. 14<br />

nur mangels Ratifikation durch Russland noch<br />

nicht in Kraft treten konnte. Die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention umfasst vor allem<br />

bürgerliche und politische Rechte, enthält<br />

aber auch das Recht auf Bildung.<br />

Die Europäische Sozialcharta aus dem Jahr<br />

1961 sollte die wirtschaftlichen und sozialen<br />

Rechte hinzufügen, gewann aber mangels<br />

Zuständigkeit des Gerichtshofes nie dieselbe<br />

Bedeutung wie die Europäische Menschenrechtskonvention.<br />

Von Anfang an litt sie an

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