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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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326 ARBEIT<br />

ihnen 2,4 Millionen in Zwangsarbeit infolge<br />

Menschenhandels. Weitere 2,5 Millionen werden<br />

vom Staat oder von Rebellengruppen zur<br />

Arbeit gezwungen.<br />

Internationaler Pakt über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt/<br />

IPWSKR)<br />

Das Recht auf Arbeit<br />

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht<br />

auf Arbeit an, welches das Recht jedes<br />

Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen<br />

Lebensunterhalt durch frei gewählte oder<br />

angenommen Arbeit zu verdienen, umfasst,<br />

und unternehmen geeignete Schritte<br />

zum Schutz dieses Rechts.“<br />

Art. 6, Sozialpakt.<br />

Arbeit: Recht oder Verpflichtung?<br />

Warum brauchen wir ein Menschenrecht für<br />

etwas, das eigentlich eine Pflicht ist, und das<br />

Druck, Belastung, mentale oder physische<br />

Anstrengung bedeutet? Diese negativen Assoziationen<br />

zum Thema Arbeit stiften immer<br />

wieder Verwirrung bezogen auf das Konzept<br />

„Recht auf Arbeit“. Arbeit ist eng mit menschlicher<br />

Würde und der Teilnahme der/s Einzelnen<br />

an der Gesellschaft verbunden, während<br />

Arbeitslosigkeit zu ernsten Frustrationen und<br />

sogar Depressionen führen kann. Arbeit kann<br />

auch Mittel zur Selbstverwirklichung sein und<br />

trägt zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit<br />

bei.<br />

Das Recht auf Arbeit stellt sicher, dass niemand<br />

per se aus der Arbeitswelt ausgeschlossen<br />

werden kann. Im engeren Sinn umfasst<br />

das Recht den Zugang zur Arbeit, beinhaltet<br />

aber im weiteren Sinne auch den Schutz vor<br />

unfairer Entlassung. Dennoch enthält es keine<br />

Garantie auf Arbeit, und tatsächlich existiert<br />

Arbeitslosigkeit in allen Staaten der Welt.<br />

Regierungen sind jedoch verpflichtet, durch<br />

ihre nationale Arbeitsmarktpolitik alle erforderlichen<br />

Maßnahmen für die volle Verwirklichung<br />

des Rechts auf Arbeit zu treffen (Art. 2<br />

des Sozialpaktes).<br />

Das Recht auf gerechte und angemessene<br />

Arbeitsbedingungen<br />

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht<br />

eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen<br />

an, durch die insbesondere<br />

gewährleistet wird … angemessener<br />

Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige<br />

Arbeit ohne Unterschied; ein angemessener<br />

Lebensunterhalt ... sichere und<br />

gesunde Arbeitsbedingungen ... gleiche<br />

Möglichkeiten für jedermann, in seiner<br />

beruflichen Tätigkeit aufzusteigen ... Arbeitspausen,<br />

Freizeit, eine angemessene<br />

Begrenzung der Arbeitszeit.“<br />

Art. 7, Sozialpakt.<br />

Diese Bestimmung sieht unter anderem ein<br />

Mindestgehalt, das ein angenehmes Leben<br />

ermöglicht, sowie gerechte und angemessene<br />

Arbeitsbedingungen vor. Sie ist eng an eine<br />

große Anzahl von IAo-Übereinkommen angelehnt,<br />

die vom Ausschuss über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte zur Konkretisierung<br />

der in Art. 7 genannten Staatenverpflichtungen<br />

verwendet werden.<br />

Das Recht, Gewerkschaften zu bilden und<br />

ihnen beizutreten<br />

„Die Vertragsstaaten verpflichten sich,<br />

das Recht einer/s jeden zu gewährleisten,<br />

zum Schutz seiner wirtschaftlichen<br />

und sozialen Interessen Gewerkschaften

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