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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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Kategorie der Menschenrechte Anerkennung,<br />

darunter das Recht auf Frieden, das Recht auf<br />

Entwicklung und das Recht auf eine saubere<br />

Umwelt. Diese Rechte geben den notwendigen<br />

Rahmen für den Genuss aller anderen<br />

Rechte. Das bedingt sinngemäß aber nicht,<br />

dass eine Kategorie der Menschenrechte<br />

eine Vorbedingung für eine andere darstellt.<br />

Diese jüngste Kategorie kann am besten als<br />

Solidaritätsrechte bezeichnet werden, weil<br />

sie internationale Kooperation erfordern<br />

und auf Gemeinschaftsbildung abzielen. Die<br />

Menschenrechte sind von „Tierrechten“ und<br />

„Rechten der Erde“, wie sie von verschiedenen<br />

Interessensgruppen propagiert werden,<br />

zu unterscheiden.<br />

Während Menschenrechte die Rechte aller Einzelpersonen<br />

unabhängig von ihrer Nationalität<br />

darstellen, sind Staatsbürgerschaftsrechte<br />

Grundrechte, die nur Staatsangehörigen eines<br />

bestimmten Landes zustehen. Dazu gehören<br />

etwa das Wahlrecht sowie das Recht, gewählt<br />

zu werden, oder auch der Zugang zum öffentlichen<br />

Dienst des betreffenden Staates.<br />

Menschenrechte müssen auch von Minderheitenrechten<br />

unterschieden werden, welche<br />

die Rechte einer Gruppe mit bestimmten<br />

ethnischen, religiösen oder sprachlichen<br />

Merkmalen darstellen. Allein oder in der Gemeinschaft<br />

der Gruppe haben die Mitglieder<br />

das Menschenrecht auf den Genuss ihrer<br />

eigenen Kultur, sich zu ihrer eigenen Religion<br />

zu bekennen und diese auszuüben oder<br />

ihre eigene Sprache zu verwenden (Art. 27<br />

IPWSKR). Speziellere Regeln sind in der<br />

Deklaration der Vereinten Nationen über<br />

Minderheiten von 1993 sowie in den europäischen<br />

regionalen Menschenrechtsinstrumenten<br />

enthalten.<br />

Besondere Aufmerksamkeit haben die Menschenrechte<br />

von indigenen Völkern erfahren.<br />

EINFÜHRUNG<br />

Seit 1982 diskutierte eine UNo-Arbeitsgruppe<br />

zu indigenen Völkern Wege und Mittel zur<br />

Förderung und zum Schutz ihrer Menschenrechte,<br />

besonders in Bezug auf ihre spezielle<br />

Beziehung zu Grund und Boden. Im Jahr 2007<br />

wurde schließlich eine Erklärung der Vereinten<br />

Nationen über die Rechte der indigenen<br />

Völker verabschiedet.<br />

Schon 1989 nahm die IAo das „Übereinkommen<br />

Nr. 169 über eingeborene und in<br />

Stämmen lebende Völker in unabhängigen<br />

Ländern“ an. 2001 wurde ein UNo-Sonderberichterstatter<br />

für die Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten indigener Völker ernannt.<br />

Einer Empfehlung der Wiener Weltkonferenz<br />

über Menschenrechte 1993 folgend wurde<br />

ein „Ständiges Forum für indigene Angelegenheiten“<br />

als ein Unterorgan des ECoSoC<br />

eingerichtet, das 2002 das erste Mal zusammentrat.<br />

Auch die Afrikanische Kommission<br />

für die Rechte des Menschen und der Völker<br />

hat eine Arbeitsgruppe zu indigenen Völkern<br />

eingerichtet.<br />

Die im Rahmen der UNESCo abgeschlossenen<br />

Übereinkommen über den Schutz und die Förderung<br />

der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen<br />

von 2005 und über den Schutz des immateriellen<br />

kulturellen Erbes von 2003 ergänzen die<br />

Menschen- und Minderheitenrechte hinsichtlich<br />

der Erhaltung der kulturellen Identität.<br />

Das Konzept der Menschenrechte wird heute<br />

weltweit geteilt und bildet so eine Basis für die<br />

Internationale Staatengemeinschaft, internationale<br />

organisationen und soziale Bewegungen<br />

sowie NGos, die alle Mitglieder der Internationalen<br />

Gemeinschaft sind. Menschenrechte<br />

können auch ein Mittel zum sozialen Wandel<br />

auf nationaler oder regionaler Ebene sein. Insofern<br />

sind die Menschenrechte eng mit dem<br />

Konzept der Demokratie verbunden.<br />

Demokratie<br />

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