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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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Kapitel zu „Bildung und Schule“. Beide<br />

Dokumente erkennen ausdrücklich die<br />

Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung<br />

des freien und verpflichtenden<br />

Schulbesuches an.<br />

Die Friedensverträge nach dem Ersten<br />

Weltkrieg enthielten die Gewährleistung<br />

der Bildungsrechte von Minderheiten.<br />

Die so genannte „Charta des Kindeswohls<br />

des Völkerbundes“ vom Jahr 1924 führte<br />

zu einer internationalen Anerkennung<br />

des Rechts auf Bildung. Im 20. Jahrhundert<br />

wurde das Recht auf Bildung in nationale<br />

Verfassungen oder internationale<br />

Abkommen aufgenommen oder auf einfachgesetzlicher<br />

Ebene anerkannt.<br />

So wird das Recht auf Bildung in den<br />

Verfassungen von mehr als 50 Staaten<br />

ausdrücklich genannt, darunter etwa<br />

Nicaragua, Zypern, Spanien, Vietnam,<br />

Irland, Ägypten, Japan, Paraguay und<br />

Polen. Das Vereinigte Königreich und<br />

Peru haben das Recht auf Bildung auf<br />

einfachgesetzlicher Ebene anerkannt,<br />

während etwa Südkorea, Marokko und<br />

Japan dieses Recht sowohl in der Verfas-<br />

RECHT AUF BILDUNG<br />

sung als auch in der einfachen Gesetzgebung<br />

verankert haben. Die Verfassung<br />

der USA enthält hingegen keinen Verweis<br />

auf das Recht auf Bildung. US-Gerichte<br />

auf Bundes- und Landesebene haben<br />

aber bestimmte Ansprüche auf Bildung<br />

entwickelt, besonders im Hinblick auf<br />

Gleichheit beim Zugang zu Bildungsmöglichkeiten.<br />

Quelle: Douglas Hodgson. 1998. The<br />

Human Right to Education.<br />

2. Definition und Beschreibung<br />

des Themas<br />

Inhalt des Rechts auf<br />

Bildung und Staatenverpflichtungen<br />

Das Recht auf Bildung hat eine solide Verankerung<br />

in der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung.<br />

Es wurde in verschiedene<br />

universelle und regionale Menschenrechtsdokumente<br />

aufgenommen, wie zum Beispiel in<br />

die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte<br />

(Art. 26), den Internationalen Pakt über<br />

wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<br />

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Bildung an. Sie stimmen<br />

überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen<br />

Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die<br />

Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie<br />

stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen<br />

muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie<br />

Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen<br />

rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit<br />

der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.“<br />

Art. 13 (1), Sozialpakt.<br />

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