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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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leme mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br />

bereits 1998 in Wien eingerichtet wurde.<br />

Seither überwachte sie mit Hilfe von NGos<br />

die Situation in Europa und förderte Aktivitäten<br />

gegen Rassismus und Fremdenhass. Die<br />

an ihre Stelle tretende Grundrechteagentur<br />

(Fundamental Rights Agency) hat darüber<br />

hinaus die Aufgabe eines Monitoring aller in<br />

der EU-Grundrechtscharta enthaltenen Rechte<br />

in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie tut dies jedoch<br />

nicht regelmäßig und umfassend, sondern<br />

nach thematischen Schwerpunkten. Zu<br />

diesem Zweck werden aufgrund eines Mehrjahresprogrammes<br />

thematische Berichte und<br />

Studien erstellt und ein enger Austausch mit<br />

der Zivilgesellschaft über Plattformen und<br />

Netzwerke gesucht. Auch ein wissenschaftlicher<br />

Ausschuss wurde eingerichtet. Die Tätigkeit<br />

der neuen Agentur für die EU-organe<br />

schließt derzeit allerdings die polizeiliche und<br />

justizielle Zusammenarbeit (noch) aus. Das<br />

Mandat wird aber 2009 überprüft.<br />

Im Jahr 1998 wurde in den Vertrag über die<br />

Europäischen Gemeinschaften der Artikel 13<br />

eingefügt, welcher die Gemeinschaft zum<br />

Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von<br />

„Rasse“ oder ethnischer Herkunft, Religion<br />

oder Glaubensbekenntnis, Alter, Behinderung<br />

oder sexueller orientierung ermächtigt. Im<br />

Jahr 2000 nahm der Rat die Richtlinie 2000/43/<br />

EC über die Implementierung des Prinzips der<br />

Gleichbehandlung ungeachtet der „Rasse“<br />

oder ethnischen Herkunft insbesondere auf<br />

den Gebieten von Beschäftigung, Zugang zu<br />

Schulbildung und Weiterbildung sowie sozialen<br />

Begünstigungen an, die sowohl auf den<br />

öffentlichen als auch auf den privaten Sektor<br />

innerhalb der EU anzuwenden ist.<br />

Auf ähnliche Weise legt die Europäische Union<br />

einen Schwerpunkt auf Gleichheit. Gemäß<br />

Art. 141 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft<br />

müssen die Mitgliedsstaaten das<br />

EINFÜHRUNG<br />

Prinzip der gleichen Bezahlung für Männer<br />

und Frauen anwenden und Maßnahmen zur<br />

Sicherung der Chancengleichheit beschließen.<br />

Dieses Prinzip wurde durch Verordnungen<br />

und Richtlinien des Europäischen Rates, wie<br />

z.B. die aktualisierte Gleichbehandlungsrichtlinie<br />

2002/73/EG, weiterentwickelt.<br />

Nichtdiskriminierung<br />

II. Amerika<br />

Das Inter-Amerikanische Menschenrechtssystem<br />

hat seinen Ausgangspunkt in der Amerikanischen<br />

Deklaration über die Rechte und<br />

Pflichten des Menschen, die 1948 zusammen<br />

mit der Charta der organisation Amerikanischer<br />

Staaten (oAS) verabschiedet wurde. Die<br />

Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission,<br />

mit sieben Mitgliedern 1959 von der<br />

oAS eingerichtet, ist das Hauptgremium des<br />

Systems.<br />

1978 trat die 1969 verabschiedete Amerikanische<br />

Menschenrechtskonvention in Kraft.<br />

Sie wurde seither durch zwei Zusatzprotokolle<br />

ergänzt, eines über wirtschaftliche, soziale<br />

und kulturelle Rechte und eines über die<br />

Abschaffung der Todesstrafe. Die Vereinigten<br />

Staaten sind der Konvention nicht beigetreten,<br />

obwohl die Kommission ihren Sitz in Washington<br />

hat. Die Konvention sieht auch einen<br />

Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte<br />

vor, der 1979 mit Sitz in Costa<br />

Rica, wo auch das Inter-Amerikanische Institut<br />

für Menschenrechte angesiedelt ist, eingerichtet<br />

wurde.<br />

Es gibt mehrere Rechtsinstrumente, welche<br />

Frauenrechte festschreiben, doch die Inter-<br />

Amerikanische Konvention über die Prävention,<br />

Bestrafung und Beseitigung von<br />

Gewalt gegen Frauen (Konvention von Belém<br />

do Pará), die 1995 in Kraft trat, verdient<br />

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