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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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Ausschusses zum Internationalen Pakt über<br />

wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte<br />

identifiziert vier Elemente der Staatenverpflichtungen<br />

in Bezug auf das Recht auf<br />

Bildung. Diese sind: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit,<br />

Geeignetheit und Anwendbarkeit.<br />

Verfügbarkeit<br />

Die Pflicht, eine verpflichtende und kostenlose<br />

Grundschulbildung anzubieten, ist unzweifelhaft<br />

ein Kernbestandteil des Rechts auf<br />

Bildung. Um sicherzustellen, dass kostenlose<br />

Grundschulen für alle Kinder verfügbar sind,<br />

bedarf es beträchtlichen politischen und finanziellen<br />

Einsatzes. obwohl der Staat nicht<br />

der einzige Anbieter von Bildung ist, so ist<br />

er doch letztlich für die Verfügbarkeit von<br />

Grundschulen für alle schulpflichtigen Kinder<br />

verantwortlich. Wenn die Aufnahmekapazität<br />

von Grundschulen geringer ist als die Anzahl<br />

der schulpflichtigen Kinder, erfüllt der Staat<br />

seine Pflicht nicht.<br />

Auch die Bereitstellung der sekundären und<br />

tertiären Bildung ist ein wichtiger Bestandteil<br />

des Rechts auf Bildung. Dass der Staat auf dieser<br />

Ebene nur eine „allmähliche Einführung<br />

der Unentgeltlichkeit“ zu gewährleisten hat,<br />

bedeutet nicht, dass er nicht zu konkreten<br />

Maßnahmen verpflichtet ist.<br />

Zugänglichkeit<br />

Als ein Mindeststandard müssen Regierungen<br />

den Zugang zu den Bildungsinstitutionen für<br />

alle, Mädchen und Buben, Frauen und Männer<br />

gleichermaßen, auf der Basis der Gleichheit<br />

und der Nicht-Diskriminierung gewährleisten.<br />

Die positive Verpflichtung zur Sicherstellung<br />

des gleichen Zugangs zu Bildungseinrichtungen<br />

beinhaltet sowohl einen physischen als<br />

auch einen konstruktiven Zugang. Ersterer<br />

umfasst den tatsächlichen Zugang, der auch<br />

für Ältere und Behinderte gewährleistet sein<br />

RECHT AUF BILDUNG<br />

muss. Konstruktiver Zugang bedeutet, dass<br />

ausschließende Barrieren beseitigt werden<br />

müssen, etwa durch den Abbau von stereotypen<br />

Auffassungen bezüglich der unterschiedlichen<br />

Rolle von Männern und Frauen,<br />

in Textbüchern und Bildungsstrukturen, wie<br />

es zum Beispiel Artikel 10 der Konvention zur<br />

Beseitigung aller Formen der Diskriminierung<br />

der Frau (CEDAW) vorsieht.<br />

Geeignetheit<br />

Die ehemalige Sonderberichterstatterin für das<br />

Recht auf Bildung, Katarina Tomaševski, hat<br />

in einem ihrer Berichte festgestellt, der Staat<br />

sei verpflichtet sicherzustellen, dass sich alle<br />

Schulen an die vorgesehenen Mindestkriterien<br />

halten und dafür Sorge tragen, dass das Bildungsangebot<br />

sowohl für die Eltern als auch<br />

die Kinder annehmbar ist. Dieses Element beinhaltet<br />

das Recht auf die Wahl des Schultyps<br />

und das Recht zur Errichtung, Betreibung, Verwaltung<br />

und Kontrolle von privaten Bildungseinrichtungen.<br />

Bildung hat von guter Qualität<br />

und kulturell geeignet zu sein. SchülerInnen<br />

und Eltern haben das Recht, von Indoktrinierung<br />

und verpflichtendem Studium von Materialien,<br />

die mit den religiösen oder anderen<br />

Überzeugungen der SchülerInnen unvereinbar<br />

sind, frei zu sein. Der Einsatz der Autorität<br />

des öffentlichen Bildungssystems, um Menschen<br />

zum Wechsel ihres Glaubens zu bringen,<br />

muss als unzulässiger Bekehrungseifer<br />

betrachtet werden.<br />

Religionsfreiheit<br />

„Eine Frau auszubilden bedeutet<br />

zugleich die Ausbildung einer<br />

Familie, einer Gemeinschaft,<br />

einer Nation.“<br />

Afrikanisches Sprichwort.<br />

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