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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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278 <strong>MENSCHENRECHTE</strong> DES KINDES<br />

„Die Umsetzung der Konvention ist keine Frage von<br />

Entgegenkommen, Fürsorge oder Nächstenliebe, sondern der<br />

Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.“ (Übersetzung)<br />

Child Rights Caucus, internationale NGo-Plattform,<br />

die das Follow-up zur UNICEF-Sondersitzung zu Kindern 2002 überwacht.<br />

lungsverfahren) üblich sind, kennt die KRK<br />

nicht, obwohl NGos bereits mit dem Lobbying<br />

für einen Individualbeschwerdemechanismus<br />

begonnen haben, welcher es dem Ausschuss<br />

ermöglichen würde, eigene Präzedenzfälle zu<br />

entwickeln. Dies wäre ein großer Schritt hin<br />

zu einem sinnvollen Diskurs über Kinderrechte<br />

auf gesetzlicher Grundlage.<br />

Allerdings erwies sich der Ausschuss bei der<br />

Kompensation fehlender Mechanismen als<br />

ziemlich innovativ. Erstens zeigte er sich sehr<br />

offen bezüglich der Beteiligung von NGos,<br />

indem er diese einlud, ihre eigenen Berichte<br />

(„Schattenberichte“) über die Situation<br />

der Kinderrechte in den Staaten vorzulegen,<br />

um ein vollständigeres Bild der betreffenden<br />

Themen zu erhalten. Zweitens initiierte der<br />

„Wir verpflichten uns hiermit –<br />

aufbauend auf den Errungenschaften<br />

der letzten Jahrzehnte und<br />

geleitet von den Prinzipien des<br />

Vorranges von Kindern – keine<br />

Anstrengungen zu scheuen, um weiter<br />

eine Welt zu gestalten, die<br />

für Kinder geeignet ist.“ (Übersetzung)<br />

A World Fit for Children. 2002.<br />

Deklaration und Aktionsplan, angenommen in der<br />

Sondersitzung der UNo-Generalversammlung über<br />

Kinder, 10. Mai 2002.<br />

Ausschuss jährlich öffentliche Foren („Days<br />

of General Discussion“/Tage der allgemeinen<br />

Diskussion) zu bestimmten Themen (z.B.<br />

„Das Kind und die Familie“, „Jugendjustiz“,<br />

„HIV/AIDS“), um die internationale Aufmerksamkeit<br />

auf diese Bereiche zu lenken.<br />

Die wachsende Zahl an Maßstäben, Instrumenten<br />

und Institutionen stellt zunehmend<br />

neue Herausforderungen für die Überwachung<br />

dar und bedarf einer engeren Zusammenarbeit<br />

aller involvierten Akteure.<br />

Der der UNo-Sondersitzung über Kinder 2002<br />

folgende Prozess setzt Aktivitäten zur Durchsetzung<br />

und Überwachung auf nationaler<br />

Ebene. Das Abschlussdokument verlangt von<br />

allen Staaten, nationale Maßnahmenpläne<br />

als Basis für kinderbezogene Politiken und<br />

Maßnahmen vorzulegen. Das Abschlussdokument<br />

des Gipfels beinhaltet die Verpflichtung<br />

der Staaten, auf Kinder bezogene Unterstützungs-<br />

und Überwachungsorgane wie etwa<br />

unabhängige ombudsstellen für Kinder auf<br />

nationaler Ebene zu errichten und zu stärken.<br />

ombudsstellen können sowohl Beschwerde-<br />

und Rekursmechanismen, Beratung für<br />

Kinder und Eltern, Information und Lobbying<br />

als auch Überwachungsfunktionen anbieten<br />

und hauptsächlich als institutionalisierte unabhängige<br />

Interessensvertretungen für Kinder<br />

agieren. Außerdem ist die Kinderrechtsanwaltschaft<br />

immer noch eine großteils von Erwachsenen<br />

gesteuerte Bewegung. Neue Wege zur<br />

Unterstützung von Kindern/Jugendlichen geführten<br />

Initiativen müssen erforscht werden.<br />

In einigen Ländern wurde zudem damit be-

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