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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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MEINUNGSÄUSSERUNGS- UND MEDIENFREIHEIT<br />

MEINUNGS-<br />

ÄUSSERUNGS- UND<br />

MEDIENFREIHEIT<br />

BESTANDTEILE DES RECHTS<br />

ERLAUBTE UND UNZULÄSSIGE EINSCHRÄNKUNGEN<br />

VERBoT DER BEFÜRWoRTUNG VoN HASS UND GEWALT<br />

BEDEUTUNG FÜR DEMoKRATIE UND GESELLSCHAFT<br />

<strong>MENSCHENRECHTE</strong> IN DER INFoRMATIoNSGESELLSCHAFT<br />

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;<br />

dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen<br />

sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen<br />

und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“<br />

Art. 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1948.<br />

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