MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz
MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz
MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
274 <strong>MENSCHENRECHTE</strong> DES KINDES<br />
soziale und wirtschaftliche Situation der Eltern<br />
(Arbeitslosigkeit, Trennung) hat direkte Auswirkungen<br />
auf den Lebensstandard des Kindes.<br />
Allerdings werden sich der rechtliche und<br />
der gesellschaftliche Status der Kinder durch<br />
den Schutz ihrer Menschenrechte insgesamt<br />
verändern. Er ist weder Selbstzweck noch eine<br />
Lösung für alle Probleme, die Kinder betreffen,<br />
wohl aber ein notwendiges Instrument für<br />
einen Prozess, der sich diesen Problemen auf<br />
umfassende Weise, basierend auf dem Wohl<br />
des Kindes (und der Gesellschaft), widmet.<br />
Die Menschenrechte von Kindern zu akzeptieren,<br />
schafft keine spezifisch „privilegierte“<br />
soziale Gruppe. Im Gegenteil, es ist eine notwendige<br />
Voraussetzung, um deren Status in<br />
der Gesellschaft auf eine Ebene zu heben, auf<br />
der sie ihre Interessen gleichberechtigt mit denen<br />
der Erwachsenen vertreten können. Erst<br />
dann wird ein Kind in Sorgerechtsfragen vor<br />
Gericht angehört werden, erst dann werden<br />
sich Mädchen sicher genug fühlen, sexuellen<br />
Missbrauch zu melden. Dies zeigt auch den<br />
präventiven bewusstseinsbildenden Aspekt<br />
der Befähigung der Kinder.<br />
Und nur dann werden die Interessen der Kinder<br />
als soziale Gruppe ernst genommen werden<br />
– eine entscheidende Herausforderung,<br />
wenn man die demographische Situation der<br />
westlichen „alternden Gesellschaft“ betrachtet,<br />
aber auch in der südlichen Hemisphäre, in der<br />
junge Menschen mehr als 50% der gesamten<br />
Bevölkerung ausmachen.<br />
Zusätzlich zu diesem Generationenaspekt<br />
spielt die Genderdimension eine zentrale Rolle<br />
bei der Befähigung der Kinder. Mädchenhandel<br />
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, das<br />
Töten von Mädchen im Namen der „familiären<br />
Ehre“, Ausschluss vom und Benachteiligung<br />
im Bildungswesen und am Arbeitsmarkt,<br />
aber auch herabsetzende Stereotypen in den<br />
Medien und der Unterhaltungsindustrie zeigen<br />
klar ihre doppelte Diskriminierung, sowohl als<br />
Mädchen als auch als Kinder.<br />
„Die Zukunftsaussichten eines<br />
jeden Staates können direkt an<br />
den Zukunftsaussichten ihrer<br />
Jugend gemessen werden.“<br />
John F. Kennedy. 1963.<br />
Eine ganzheitliche<br />
Betrachtung des Kindes<br />
Die KRK ist der erste universelle Menschenrechtsvertrag,<br />
der sowohl wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Rechte als auch bürgerliche<br />
und politische Rechte in einem einzigen<br />
Dokument kombiniert. Indem sie die Situation<br />
der Kinder anspricht, folgt die KRK einem umfassenden<br />
(„ganzheitlichen“) Ansatz; sie ist<br />
weitreichender als bisherige Kinderrechtsdeklarationen,<br />
welche sich im Wesentlichen auf<br />
die Schutzbedürfnisse des Kindes während<br />
der Entwicklung konzentrierten. Die KRK beinhaltet<br />
auch Regelungen, welche die Achtung<br />
der Identität des Kindes und dessen Selbstbestimmung<br />
und Mitwirkung garantieren.<br />
Das Verhältnis von Kind, Eltern und Staat<br />
Es ist wichtig zu betonen, dass sich diese zwei<br />
Dimensionen – Schutzrechte und Autonomierechte<br />
– nicht ausschließen, sondern vielmehr<br />
gegenseitig verstärken. Die Konvention<br />
begünstigt zum Beispiel nicht Autonomierechte<br />
gegenüber Schutzrechten, wie manchmal<br />
von KritikerInnen behauptet wurde, welche<br />
die KRK als „familienfeindlich“ bezeichnen<br />
und das Zerbrechen von Familien befürchten,<br />
sobald die Menschenrechte des Kindes gewährleistet<br />
sind. Die KRK anerkennt vielmehr<br />
ausdrücklich die „Verantwortlichkeiten, Rechte<br />
und Pflichten“ (beider!) Eltern, für die „angemessene<br />
Leitung und Führung“ des Kindes zu<br />
sorgen. Diese elterliche Verantwortung jedoch<br />
ist in dem Sinn „vereinbar mit den sich entwi-