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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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274 <strong>MENSCHENRECHTE</strong> DES KINDES<br />

soziale und wirtschaftliche Situation der Eltern<br />

(Arbeitslosigkeit, Trennung) hat direkte Auswirkungen<br />

auf den Lebensstandard des Kindes.<br />

Allerdings werden sich der rechtliche und<br />

der gesellschaftliche Status der Kinder durch<br />

den Schutz ihrer Menschenrechte insgesamt<br />

verändern. Er ist weder Selbstzweck noch eine<br />

Lösung für alle Probleme, die Kinder betreffen,<br />

wohl aber ein notwendiges Instrument für<br />

einen Prozess, der sich diesen Problemen auf<br />

umfassende Weise, basierend auf dem Wohl<br />

des Kindes (und der Gesellschaft), widmet.<br />

Die Menschenrechte von Kindern zu akzeptieren,<br />

schafft keine spezifisch „privilegierte“<br />

soziale Gruppe. Im Gegenteil, es ist eine notwendige<br />

Voraussetzung, um deren Status in<br />

der Gesellschaft auf eine Ebene zu heben, auf<br />

der sie ihre Interessen gleichberechtigt mit denen<br />

der Erwachsenen vertreten können. Erst<br />

dann wird ein Kind in Sorgerechtsfragen vor<br />

Gericht angehört werden, erst dann werden<br />

sich Mädchen sicher genug fühlen, sexuellen<br />

Missbrauch zu melden. Dies zeigt auch den<br />

präventiven bewusstseinsbildenden Aspekt<br />

der Befähigung der Kinder.<br />

Und nur dann werden die Interessen der Kinder<br />

als soziale Gruppe ernst genommen werden<br />

– eine entscheidende Herausforderung,<br />

wenn man die demographische Situation der<br />

westlichen „alternden Gesellschaft“ betrachtet,<br />

aber auch in der südlichen Hemisphäre, in der<br />

junge Menschen mehr als 50% der gesamten<br />

Bevölkerung ausmachen.<br />

Zusätzlich zu diesem Generationenaspekt<br />

spielt die Genderdimension eine zentrale Rolle<br />

bei der Befähigung der Kinder. Mädchenhandel<br />

zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, das<br />

Töten von Mädchen im Namen der „familiären<br />

Ehre“, Ausschluss vom und Benachteiligung<br />

im Bildungswesen und am Arbeitsmarkt,<br />

aber auch herabsetzende Stereotypen in den<br />

Medien und der Unterhaltungsindustrie zeigen<br />

klar ihre doppelte Diskriminierung, sowohl als<br />

Mädchen als auch als Kinder.<br />

„Die Zukunftsaussichten eines<br />

jeden Staates können direkt an<br />

den Zukunftsaussichten ihrer<br />

Jugend gemessen werden.“<br />

John F. Kennedy. 1963.<br />

Eine ganzheitliche<br />

Betrachtung des Kindes<br />

Die KRK ist der erste universelle Menschenrechtsvertrag,<br />

der sowohl wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte als auch bürgerliche<br />

und politische Rechte in einem einzigen<br />

Dokument kombiniert. Indem sie die Situation<br />

der Kinder anspricht, folgt die KRK einem umfassenden<br />

(„ganzheitlichen“) Ansatz; sie ist<br />

weitreichender als bisherige Kinderrechtsdeklarationen,<br />

welche sich im Wesentlichen auf<br />

die Schutzbedürfnisse des Kindes während<br />

der Entwicklung konzentrierten. Die KRK beinhaltet<br />

auch Regelungen, welche die Achtung<br />

der Identität des Kindes und dessen Selbstbestimmung<br />

und Mitwirkung garantieren.<br />

Das Verhältnis von Kind, Eltern und Staat<br />

Es ist wichtig zu betonen, dass sich diese zwei<br />

Dimensionen – Schutzrechte und Autonomierechte<br />

– nicht ausschließen, sondern vielmehr<br />

gegenseitig verstärken. Die Konvention<br />

begünstigt zum Beispiel nicht Autonomierechte<br />

gegenüber Schutzrechten, wie manchmal<br />

von KritikerInnen behauptet wurde, welche<br />

die KRK als „familienfeindlich“ bezeichnen<br />

und das Zerbrechen von Familien befürchten,<br />

sobald die Menschenrechte des Kindes gewährleistet<br />

sind. Die KRK anerkennt vielmehr<br />

ausdrücklich die „Verantwortlichkeiten, Rechte<br />

und Pflichten“ (beider!) Eltern, für die „angemessene<br />

Leitung und Führung“ des Kindes zu<br />

sorgen. Diese elterliche Verantwortung jedoch<br />

ist in dem Sinn „vereinbar mit den sich entwi-

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