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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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214 RECHTSSTAATLICHKEIT UND FAIRES VERFAHREN<br />

fentlichkeit einer Verhandlung zentral für das<br />

Recht auf ein faires Verfahren ist, hat hingegen<br />

eine derartige Präsentation im Fernsehen<br />

oft wenig mit dem Aufzeigen von Gerechtigkeit<br />

zu tun. Man kann eher von Sensationsgier<br />

und einem Spielen mit den kurzlebigen<br />

Gefühlen der SeherInnen sprechen. Passende<br />

Gegenmaßnahmen könnten durch ethische<br />

Richtlinien von Rechtsanwaltsvereinigungen<br />

oder von Seiten der staatlichen Gerichtsbehörden<br />

entwickelt werden.<br />

Der (Wieder-)Aufbau von rechtsstaatlichen<br />

Strukturen in postkonfliktuellen Gesellschaften<br />

In den vergangenen Jahren war zu beobachten,<br />

dass sich die Vereinten Nationen und andere<br />

internationale organisationen verstärkt<br />

auf den Wiederaufbau und die Stärkung<br />

rechtsstaatlicher Strukturen in ehemaligen<br />

Krisenregionen konzentrieren. Dieser neue<br />

Schwerpunkt hat zur Formulierung einiger<br />

Prinzipien geführt, welche die Staatengemeinschaft<br />

bei Projekten im postkonfliktuellen<br />

Wiederaufbau beachten soll:<br />

• Die Unterstützung zum Wiederaufbau<br />

rechtsstaatlicher Strukturen muss kulturgerecht<br />

sein und auf der lokalen Praxis aufbauen.<br />

• Rechtsstaatliche Reformen müssen von einer<br />

öffentlichen Debatte begleitet werden,<br />

um die Akzeptanz der Gesellschaft zu sichern.<br />

• Es müssen nationale Menschenrechtskommissionen<br />

eingesetzt werden.<br />

• Adäquate Elemente von Gerechtigkeit und<br />

Rechtsstaatlichkeit müssen in die Mandate<br />

von Friedensmissionen einfließen.<br />

• Es müssen ausreichende personelle und<br />

finanzielle Ressourcen in den Vereinten<br />

Nationen vorhanden sein, um die rechtsstaatliche<br />

Komponente von Friedensmissionen<br />

zu planen.<br />

Um Defizite in der bisherigen Politik von Friedenseinsätzen<br />

zu überwinden, propagiert die<br />

Kommission für menschliche Sicherheit eine<br />

umfassende Strategie der menschlichen Sicherheit,<br />

die fünf Bereiche umfassen soll: Ein<br />

Bereich ist „governance and empowerment“<br />

(übersetzt ungefähr „Regieren und Befähigen“).<br />

Unter diesem Titel sollen Institutionen<br />

eingerichtet werden, welche die Menschen<br />

schützen und die Rechtsstaatlichkeit stärken.<br />

Die Erklärung der Außenminister der G8<br />

zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit<br />

Die Außenminister der G8-Staaten haben auf<br />

ihrem Treffen in Potsdam am 30. Mai 2007<br />

eine gemeinsame Erklärung zur Förderung<br />

der Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Es wurde<br />

betont, dass „Rechtsstaatlichkeit zu einem<br />

besseren und intensiveren Zusammenwirken<br />

von Gesellschaften und Volkswirtschaften sowohl<br />

untereinander als auch innerhalb derselben<br />

bei[trägt]. ... Damit die Globalisierung<br />

sich friedlich, nachhaltig und zum Nutzen aller<br />

vollziehen kann, müssen die Grundsätze des<br />

Vorrangs des Rechts, der Gleichheit vor dem<br />

Gesetz, der Verantwortlichkeit vor dem Gesetz,<br />

der Rechtssicherheit, der Transparenz in Rechts-<br />

und Verfahrensfragen, des offenen und gleichberechtigten<br />

Zugangs zu Rechtsschutz für alle,<br />

unabhängig von Geschlecht, „Rasse“, Religion,<br />

Alter, Klasse, Bekenntnis oder anderen Merkmalen,<br />

der Verhütung willkürlicher Anwendung<br />

von Gesetzen und der Ausmerzung der<br />

Korruption eingehalten werden“.<br />

Die deutsche Präsidentschaft in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2007 wurde beauftragt, eine<br />

Fachkonferenz einzuberufen, zu der nichtsstaatliche<br />

AkteurInnen, VertreterInnen der<br />

Vereinten Nationen, von Entwicklungsbanken<br />

und Regionalorganisationen geladen wurden,<br />

um einen Dialog zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit<br />

einzuleiten.

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