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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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228 RELIGIoNSFREIHEIT<br />

Das Prinzip der Gleichbehandlung<br />

Diskriminierung und Intoleranz aus religiösen<br />

Gründen, also jede Art von Unterscheidung,<br />

Ausgrenzung, Beschränkung oder Bevorzugung<br />

auf Grund von Religion oder Glauben<br />

sind verboten. Das Verbot der religiösen Diskriminierung<br />

und Intoleranz beschränkt sich<br />

nicht auf das öffentliche Leben, sondern betrifft<br />

auch die Privatsphäre von Personen, in<br />

der Weltanschauungen religiöser und anderer<br />

Art verwurzelt sind.<br />

Nicht-Diskriminierung<br />

Bildung/Erziehung<br />

Eltern haben das Recht auf Erziehung ihrer<br />

Kinder nach ihrem Glauben. Die Regelung<br />

im „Interesse des Kindeswohles“ soll die Freiheit<br />

der Eltern nur soweit beschränken, dass<br />

eine elterliche Handlung nicht die körperliche<br />

und geistige Gesundheit des Kindes gefährden<br />

kann. Eine solche Handlung kann etwa<br />

die Verweigerung eines Medikaments oder<br />

des Schulbesuches sein. Als Beispiel dient die<br />

Verweigerung einer Bluttransfusion, die zum<br />

Tod der Kinder von ZeugInnen Jehovas führen<br />

kann, deren Glaube Bluttransfusionen nicht<br />

erlaubt.<br />

Im öffentlichen Bereich haben Staaten die Verpflichtung,<br />

Bildung so zu gewährleisten, dass<br />

Kinder vor religiöser Intoleranz und Diskriminierung<br />

geschützt werden. Darüber hinaus<br />

soll das Bildungssystem Gedanken-, Gewissens-<br />

und Religionsfreiheit in den Lehrplänen<br />

berücksichtigen.<br />

Diskussionsfragen<br />

• Wie wird der Religionsunterricht in Ihrem<br />

Land gehandhabt?<br />

• Behandeln Lehrpläne und Schulbücher die<br />

Religions- und Glaubensfreiheit einschließlich<br />

der Freiheit auf keinen Glauben?<br />

• Gibt es Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit<br />

des Religionsunterrichts?<br />

Bekundung des Glaubens<br />

Die Freiheit auf Bekundung eines religiösen<br />

Glaubens umfasst den Schutz der religiösen<br />

Sprache, Lehre, von Gebräuchen, des Gottesdienstes<br />

und religiöser Feste. Wir haben das<br />

Recht, über unseren Glauben zu sprechen,<br />

ihn zu lehren, ihn allein oder in Gemeinschaft<br />

mit anderen zu praktizieren, Diät- und Bekleidungsvorschriften<br />

einzuhalten oder uns<br />

einer bestimmten Sprache zu bedienen sowie<br />

mit unserem Glauben in Verbindung stehende<br />

Rituale zu begehen. Eine Religion oder einen<br />

Glauben zu bekunden, bedeutet auch, Handlungen<br />

zu vermeiden, die mit den Grundsätzen<br />

des Glaubens unvereinbar sind. Solche<br />

Handlungen können die Verweigerung von<br />

Eiden oder Militärdienst sein, die Teilnahme<br />

an religiösen Feierlichkeiten, die Ablegung<br />

von Geständnissen oder eine medizinische<br />

Behandlung.<br />

Grenzen der Religionsfreiheiten<br />

Während der Glaube an sich ohne Vorbehalte<br />

geschützt wird, kann jedoch die Ausübung oder<br />

Bekundung des Glaubens Grenzen erreichen,<br />

wenn sie Interessen anderer beeinträchtigt.<br />

Beschränkungen des Rechts auf Bekundung<br />

eines religiösen Glaubens müssen verhältnismäßig<br />

sein und auf dem Gesetz beruhen.<br />

Sie können nur dann auferlegt werden, wenn<br />

es notwendig ist, die öffentliche Sicherheit,<br />

ordnung, Gesundheit, Moral oder Grundrechte<br />

und Freiheiten anderer zu schützen.<br />

Einschränkungen dieser Freiheiten sind etwa<br />

zulässig im Falle der Darbringung von Menschenopfern,<br />

der Selbstopferung, weiblicher<br />

Genitalverstümmelung, Sklaverei, Prostitution,<br />

staatsfeindlicher Bestrebungen und anderer<br />

Handlungen, welche die menschliche<br />

Gesundheit und körperliche Unversehrtheit<br />

gefährden.

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