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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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als kriminellen Akt beschreibt, wird dasselbe<br />

Prinzip nicht auf Kinder angewandt. Stattdessen<br />

finden Diskussionen über die „angemessene“<br />

Anzahl an Peitschenschlägen,<br />

Regelungen über Größe und Material der Rute<br />

oder das Erfordernis, während der Bestrafung<br />

in der Schule einen Arzt beizuziehen, statt.<br />

Es ist bezeichnend, dass zur Zeit weltweit<br />

nur sechzehn Staaten körperliche Bestrafung<br />

gänzlich verbieten. Der Kinderrechtsausschuss<br />

setzte in zwei thematischen Diskussionen<br />

2000 und 2001 einen Schwerpunkt auf<br />

Gewalt gegen Kinder durch den Staat, in der<br />

Familie und in der Schule. Seiner Empfehlung<br />

folgend wurde eine große UNo-Studie über<br />

Gewalt gegen Kinder im Jahr 2002 durchgeführt<br />

und 2006 veröffentlicht, um die globale<br />

politische Aufmerksamkeit auf diese Kinderrechteproblematik<br />

zu lenken.<br />

Andere umstrittene Themen betreffen beispielsweise<br />

den Status von Mädchen, wie<br />

etwa „Bevorzugung von Söhnen“ innerhalb<br />

der Familie, in der Ausbildung, am Arbeitsmarkt,<br />

einschränkende Interpretation religiöser<br />

Gesetze, traditionelle Praktiken wie<br />

weibliche Genitalverstümmelung, Zugang<br />

zu reproduktiven Gesundheitsdiensten (<br />

Menschenrechte der Frau) oder das Problem<br />

der Kinderarbeit, welches mit verschiedenen<br />

Faktoren und Bedingungen im jeweiligen<br />

Land, einschließlich der wirtschaftlichen<br />

Struktur, der Arbeitslosenrate, der Armut, der<br />

Qualität des Bildungssystems und des Status<br />

<strong>MENSCHENRECHTE</strong> DES KINDES<br />

von Familien und Frauen, zusammenhängt.<br />

Arbeit<br />

4. Durchsetzung und Überwachung<br />

Symptomatisch für den Bereich der Menschenrechte<br />

existiert zwischen Prinzipien und Praxis,<br />

Verpflichtung und tatsächlicher Durchsetzung<br />

eine Lücke, die nirgends größer ist als im Bereich<br />

der Kinderrechte. Verschiedenste Gründe<br />

mögen für diese Situation verantwortlich sein.<br />

Kinderrechtsthemen hängen oft mit widersprüchlichen<br />

Diskussionen über „Familienwerte“/kulturelle/religiöse<br />

Traditionen, Mangel an<br />

kinderbezogener Infrastruktur oder Mangel an<br />

Unterstützung für politische Initiativen von<br />

Kindern zusammen. Einen weiteren entscheidenden<br />

Faktor könnte man im schwachen<br />

Überwachungssystem der Kinderrechtskonvention<br />

sehen. Die Konvention sieht lediglich<br />

einen einzigen Mechanismus für die Einhaltung<br />

der Überwachung vor: Staatenberichte<br />

an das Aufsichtsorgan, den Kinderrechtsausschuss.<br />

Dabei sind Staaten dazu verpflichtet,<br />

dem Ausschuss alle fünf Jahre Berichte über<br />

den Status der Durchsetzung der Konvention<br />

und ihrer Zusatzprotokolle vorzulegen. Der<br />

Ausschuss überprüft diese Berichte als Teil des<br />

„konstruktiven Dialoges“ mit der jeweiligen Regierung<br />

und gibt Empfehlungen dazu ab.<br />

Weitere Überwachungsmechanismen, wie sie<br />

bei anderen Menschenrechtsverträgen (Individual-<br />

oder Staatenbeschwerden oder Ermitt-<br />

„Gibt es eine heiligere Pflicht als die Aufgabe, die Rechte eines Kindes so<br />

umsichtig zu schützen wie die Rechte jeder anderen Person? Kann es eine<br />

größere Herausforderung als die Aufgabe geben, diese Freiheiten für jedes<br />

Kind, in jedem Land, ohne Ausnahmen zu garantieren?“ (Übersetzung)<br />

Kofi Annan, ehemaliger UNo-Generalsekretär.<br />

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