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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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In jenen Fällen, in denen die Gewalt noch<br />

keinen bewaffneten Konflikt darstellt, findet<br />

humanitäres Völkerrecht keine Anwendung.<br />

In diesen Fällen sind die Menschenrechte<br />

und das entsprechende nationale Recht zum<br />

Schutz der Beteiligten anzuwenden.<br />

2. Definition und Beschreibung<br />

der geschützten Rechte<br />

Was sind die Grundregeln humanitären<br />

Völkerrechts in bewaffneten Konflikten?<br />

1. Personen außer Gefecht und solche,<br />

die nie aktiv daran teilnahmen, haben<br />

ein Recht auf Respektierung ihres<br />

Rechts auf Leben und ihrer moralischen<br />

und körperlichen Integrität.<br />

2. Es ist verboten, einen Feind zu töten,<br />

der außer Gefecht ist oder sich ergibt.<br />

3. Die Verwundeten und die Kranken sind<br />

einzusammeln und von der Seite, in<br />

deren Gewalt sie sich befinden, zu versorgen.<br />

Der Schutz umfasst auch medizinisches<br />

Personal und Einrichtungen,<br />

Transporte und Ausstattung. Die Embleme<br />

des Roten Kreuzes und des Roten<br />

Halbmondes sind die Zeichen dieses<br />

Schutzes und sind zu respektieren.<br />

4. Gefangengenommenen KombattantInnen<br />

und ZivilistInnen in der Gewalt<br />

der gegnerischen Partei steht der<br />

Respekt ihres Rechts auf Leben, ihrer<br />

Würde, ihrer persönlichen Rechte und<br />

Überzeugungen zu. Sie sind vor jeglicher<br />

Gewalt oder Vergeltung zu schützen.<br />

Sie sollen das Recht haben, mit<br />

ihren Familien zu kommunizieren und<br />

Hilfsgüter zu erhalten.<br />

5. Jede/r soll in den Genuss der fundamentalen,<br />

gerichtlichen Garantien kom-<br />

<strong>MENSCHENRECHTE</strong> IN BEWAFFNETEN KoNFLIKTEN<br />

men. Niemand darf für eine Tat, die sie/<br />

er nicht begangen hat, bestraft werden.<br />

Niemand darf körperlicher oder psychischer<br />

Gewalt, der Prügelstrafe oder<br />

erniedrigender oder unmenschlicher<br />

Behandlung ausgesetzt werden.<br />

6. Die Konfliktparteien und die Mitglieder<br />

ihrer Streitkräfte dürfen die Methoden<br />

und Mittel zur Streitführung<br />

nicht unbeschränkt auswählen. Waffen<br />

und Methoden, die zu unnötigen<br />

Verlusten oder übertriebenen Leiden<br />

führen, sind verboten.<br />

7. Um die Zivilbevölkerung und ihr Eigentum<br />

zu schützen, müssen die<br />

Konfliktparteien zu allen Zeiten zwischen<br />

Zivilbevölkerung und KombattantInnen<br />

unterscheiden. Weder die<br />

Zivilbevölkerung als ganzes noch die<br />

einzelne Zivilperson dürfen das Ziel<br />

einer Attacke werden. Ziele dürfen nur<br />

militärische objekte sein.<br />

Hinweis: Diese Regeln fassen die Essenz<br />

des humanitären Völkerrechts zusammen<br />

und wurden vom IKRK formuliert.<br />

Sie sind kein rechtliches Instrument und<br />

ersetzen somit keinesfalls vorhandene<br />

Verträge. Sie wurden zur Erleichterung<br />

der Verbreitung des humanitären Völkerrechts<br />

formuliert.<br />

Was und wie schützt<br />

humanitäres Völkerrecht?<br />

Humanitäres Völkerrecht schützt jene, die<br />

nicht oder nicht länger an den Kämpfen<br />

teilnehmen, wie Zivilpersonen, Verwundete,<br />

Kranke, Kriegsgefangene, Schiffbrüchige und<br />

medizinisches und religiöses Personal. Die<br />

Konfliktparteien müssen diesen Menschen<br />

materiellen Beistand zukommen lassen und<br />

sie jederzeit menschlich behandeln.<br />

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