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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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nen berichtet. Der Menschenrechtsrat (MRR)<br />

soll die Effizienz des Menschenrechtssystems<br />

der Vereinten Nationen verbessern. Zu diesem<br />

Zweck wurde die Zahl der Sessionen auf drei<br />

pro Jahr erhöht und dem Menschenrechtsrat<br />

die Aufgabe übertragen, die Situation der Menschenrechte<br />

in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten<br />

Nationen regelmäßig auf Grundlage der<br />

AEMR und der ratifizierten Menschenrechtsverträge<br />

zu überprüfen (Universal Periodic<br />

Review). Beschwerden aufgrund des 1503-Verfahrens<br />

werden durch zwei Ausschüsse (für<br />

Mitteilungen und für Situationen) behandelt,<br />

bevor sie an den Menschenrechtsrat gehen.<br />

Der Menschenrechtsrat kann durch Sondersitzungen<br />

rascher auf gravierende<br />

Menschenrechtsprobleme reagieren. Die Unterkommission<br />

für Menschenrechte wurde<br />

durch einen „Beratungsausschuss für Menschenrechte“<br />

ersetzt, der dem MRR zuarbeiten<br />

soll. Die Sonderverfahren werden nach<br />

Überprüfung fortgeführt. Die ersten Erfahrungen<br />

mit dem MRR waren gemischt, da zwar<br />

die Intensität der Sitzungen zunahm, aber<br />

die Mehrheit der Entwicklungsländer, vor allem<br />

die islamischen Länder, ihre Prioritäten<br />

eher in den besetzten Gebieten Palästinas als<br />

im am Rande eines Völkermordes stehenden<br />

Sudan sahen und auch die Mandate einzelner<br />

Länderberichterstatter, etwa zu Kuba und<br />

Weißrussland, nicht fortgeführt wurden.<br />

Zusätzlich errichtete das UNo-Hochkommissariat<br />

für Menschenrechte Missionen in<br />

Ländern mit einer problematischen Menschenrechtssituation,<br />

etwa Afghanistan, Bosnien<br />

und Herzegowina, Kambodscha, Kolumbien,<br />

Guatemala, Haiti, Kosovo, Sierra Leone, Sudan<br />

etc. Sie sammeln Informationen und fördern<br />

die Menschenrechte, beispielsweise durch<br />

Beratung bei Gesetzesreformen oder durch<br />

EINFÜHRUNG<br />

Teilnahme an der Arbeit der Internationalen<br />

Gemeinschaft. Sie sind in der Regel nicht auf<br />

Dauer vorgesehen.<br />

Die Aktivitäten dieser Spezialinstitutionen<br />

dienen sowohl Schutz- als auch Förderzwecken.<br />

Sie fördern das Bewusstsein für Menschenrechte<br />

und deren Berücksichtigung in<br />

allen Aktivitäten, um die gefundenen Lösungen<br />

sicher im Boden der Menschenrechte zu<br />

verankern. Tatsächlich ist die Förderung der<br />

Menschenrechte aber eine weitaus größere<br />

Aufgabe, die internationale Institutionen und<br />

organisationen nicht alleine erfüllen können.<br />

Menschenrechtsförderung bedeutet zuallererst,<br />

Menschen mit ihren Rechten bekannt<br />

zu machen, das Bewusstsein für diese zu<br />

wecken und Menschen den Gebrauch ihrer<br />

Menschenrechte zu lehren. Zu diesem Zweck<br />

können verschiedene AkteurInnen, wie zum<br />

Beispiel Universitäten, das Bildungswesen im<br />

Allgemeinen, aber auch Nichtregierungsorganisationen<br />

(NGos), eingebunden werden.<br />

Auf nationaler Ebene empfahlen die Vereinten<br />

Nationen mit GV-Res. 48/134 (1993)<br />

die Einrichtung von nationalen Institutionen<br />

zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten,<br />

wie zum Beispiel nationale<br />

Menschenrechtskommissionen oder ombudspersonen.<br />

Zu diesem Zweck verabschiedete<br />

die UNo-Generalversammlung eine Reihe<br />

von Prinzipien hinsichtlich Kompetenz und<br />

Verantwortung, Garantien für Unabhängigkeit<br />

und Pluralität sowie Arbeitsmethoden.<br />

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