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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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40 EINFÜHRUNG<br />

D. KoNZEPT UND IDEE<br />

DER <strong>MENSCHENRECHTE</strong><br />

Heute gilt das Konzept der Menschenrechte<br />

grundsätzlich als universell anerkannt, was<br />

sich sowohl in der von der Wiener Weltkonferenz<br />

1993 verabschiedeten Erklärung als auch<br />

in den UNo-Resolutionen, die zum Anlass des<br />

50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung<br />

der Menschenrechte 1998 beschlossen wurden,<br />

zeigt. Skeptiker, welche die Universalität<br />

der Menschenrechte in Frage stellen, könnten<br />

daran erinnert werden, dass so unterschiedliche<br />

Staaten wie China, Libanon oder Chile<br />

am Entwurf des Konzepts in der zweiten Hälfte<br />

der 1940er-Jahre mitgearbeitet hatten.<br />

Seit damals haben viele Staaten ihre Unterstützung<br />

für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte<br />

erklärt sowie den Internationalen<br />

Pakt über bürgerliche und politische Rechte<br />

(IPBPR, Zivilpakt) und den Internationalen<br />

Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle<br />

Rechte (IPWSKR, Sozialpakt) ratifiziert, die beide<br />

auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung<br />

ausgearbeitet wurden. Auch die Konvention zur<br />

Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der<br />

Frau (CEDAW) haben bis 2008 185 Staaten ratifiziert,<br />

wenn auch viele mit Vorbehalten. Die<br />

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen<br />

weist sogar 193 Ratifikationen auf.<br />

Der Ausgangspunkt des Konzepts der Menschenrechte<br />

ist das Konzept der jedem Menschen<br />

innewohnenden Würde, wie es in der<br />

Allgemeinen Erklärung 1948 und den Internationalen<br />

Pakten 1966 enthalten ist, die ebenso<br />

das Ideal des freien Menschen, frei von Angst<br />

und Not und mit gleichen und unveräußerlichen<br />

Rechten ausgestattet, anerkennen. Die<br />

Menschenrechte sind unveräußerlich, was be-<br />

deutet, dass sie überall in Geltung stehen und<br />

der menschlichen Person nicht einmal mit<br />

deren Zustimmung entzogen werden können.<br />

So wurde auch in der Wiener Weltkonferenz<br />

über Menschenrechte 1993 vom damaligen<br />

UNo-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali<br />

festgehalten: „Menschenrechte sind Geburtsrechte“.<br />

Menschenrechte sind darüber hinaus<br />

unteilbar und bedingen einander.<br />

Verschiedene Dimensionen oder Kategorien<br />

von Menschenrechten können unterschieden<br />

werden: bürgerliche und politische Rechte<br />

einerseits, wie die z.B. Meinungsfreiheit, wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte<br />

anderseits, wie das Menschenrecht auf soziale<br />

Sicherheit, die „schrittweise“ realisiert werden<br />

können, da sie dem Staat Leistungspflichten<br />

auferlegen (vgl. Art. 2 (1), Sozialpakt).<br />

In der Vergangenheit haben einige Staaten oder<br />

Gruppen von Staaten, vor allem die kommunistischen,<br />

ihre Präferenz für wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte im Gegensatz zu<br />

den politischen und bürgerlichen Rechten ausgedrückt.<br />

Anderseits zeigten die USA und die<br />

Mitgliedsstaaten des Europarates eine Präferenz<br />

für die bürgerlich-politischen Rechte. In den<br />

beiden Weltkonferenzen über Menschenrechte<br />

in Teheran und Wien wurden beide Kategorien<br />

oder Dimensionen von Menschenrechten als<br />

gleichwertig anerkannt. In Teheran 1968 wurden<br />

die Menschenrechte als unteilbar und interdependent<br />

erklärt, weil der volle Genuss der<br />

wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte<br />

kaum ohne den Genuss der politisch-bürgerlichen<br />

Rechte möglich ist und umgekehrt.<br />

Mitte der 1980er-Jahre erfuhr eine weitere

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