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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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230 RELIGIoNSFREIHEIT<br />

islamischen Glaubens verhängt werden kann.<br />

In der Praxis bedeutet das, dass die Freiheit<br />

der Wahl und des Wechsels des Glaubens<br />

nicht existiert.<br />

Dies steht in deutlichem Widerspruch zur internationalen<br />

Menschenrechtsgesetzgebung.<br />

Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben<br />

frei und ohne Zwang zu wählen. Die Debatte<br />

um dieses Thema wird höchst emotional geführt,<br />

da sie in tiefe Überzeugungen eingreift<br />

und auf unterschiedliches Verständnis der religiösen<br />

Freiheiten trifft. Der Umgang mit Apostasie<br />

illustriert die kulturellen Differenzen im<br />

Verständnis von religiösen und anderen Freiheiten<br />

und scheint den „Westen“ vom „Rest<br />

der Welt“ zu unterscheiden.<br />

Diskussionsfrage<br />

• Glauben Sie, dass in der Praxis Menschen<br />

ihren Glauben frei wählen und wechseln<br />

können? Könnte dies eventuell zu einer<br />

Kollision mit anderen Menschenrechten<br />

führen? Wenn ja, mit welchen?<br />

Proselytismus – Das Recht<br />

auf Verbreitung des Glaubens<br />

Jeder Mensch hat das Recht auf Verbreitung<br />

seines Glaubens und dazu, andere zum Übertritt<br />

zu einem anderen Glauben oder zu einer<br />

anderen Religion zu ermutigen, solange nicht<br />

Zwang oder Gewalt angewandt werden. Diese<br />

Handlung bezeichnet man als „proselytieren“<br />

oder „missionieren“.<br />

In Mittel- und osteuropa und Afrika sind<br />

Konflikte zwischen einheimischen Kirchen<br />

und ortsfremden Religionen, die Missionarsprogramme<br />

fördern, entstanden. In manchen<br />

Fällen wurden diese Programme von<br />

Regierungen verboten. Die Menschenrechte<br />

verlangen, dass Regierungen das Recht auf<br />

Meinungsfreiheit schützen und dass den Gläubigen<br />

daher Schutz gewährt wird, gewaltlose<br />

Formen des Proselytismus zu betreiben, wie<br />

etwa „bloße Appelle an das Gewissen“ oder<br />

die Darstellung auf Plakaten und Reklamewänden.<br />

Die Anwendung von Gewalt, um einen Glaubensübertritt<br />

zu erzwingen, ist eine klare Verletzung<br />

der Menschenrechte; jedoch ist die<br />

Frage, was alles unter Zwang fällt, im internationalen<br />

Recht noch immer ungeklärt. Ein<br />

„zwingender Umstand“ muss auftreten, damit<br />

Proselytismus eingeschränkt werden kann:<br />

etwa der Gebrauch von Geld, Geschenken oder<br />

Vergünstigungen, um jemanden zum Konvertieren<br />

zu bringen – oder das Proselytieren an<br />

Plätzen, an denen die Anwesenheit rechtlich<br />

durchsetzbar ist (Klassenzimmer, militärische<br />

Einrichtungen, Gefängnisse und ähnliches).<br />

Aufwiegelung zu religiösem Hass<br />

und Meinungsfreiheit<br />

Anfang 2006 beharrten Menschenrechtsgruppen<br />

in Großbritannien darauf, dass das neue<br />

„Gesetz betreffend ‚rassischen’ oder religiösen<br />

Hass“, welches das neue Delikt der „Aufwiegelung<br />

zu religiösem Hass“ schuf, nicht das<br />

Recht verhindern darf, religiösen Glauben und<br />

Praxis als Teil der Meinungsfreiheit zu kritisieren<br />

und lächerlich zu machen. Das Gesetz<br />

wurde dementsprechend abgeändert.<br />

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit<br />

Wehrdienstverweigerung<br />

aus Gewissensgründen<br />

Die interkulturelle Kontroverse über die so genannte<br />

Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen<br />

dauert an. Vom verpflichtenden<br />

Militärdienst kann abgesehen werden, wenn<br />

jemand die Verpflichtung zum Töten nicht in<br />

Einklang mit seinem Glauben bringen kann<br />

und keine nachteiligen Unterscheidungen für<br />

Personen anderen Glaubens daraus entstehen<br />

können. Ein gewisser Trend hin zur Anerkennung<br />

eines solchen Rechts durch nationale<br />

Gesetzgebungen kann in manchen Ländern<br />

beobachtet werden, in denen alternativer<br />

Zivildienst angeboten wird (wie etwa in Ös-

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