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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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2. Definition und<br />

Beschreibung des Themas<br />

Natur und Inhalt der Menschenrechte<br />

des Kindes<br />

Das Konzept der Kinderrechte entwickelte sich<br />

einerseits aus dem breiten Ansatz der Menschenrechtsbewegung,<br />

leitete sich andererseits<br />

aber auch von anderen Entwicklungen im sozialen,<br />

psychologischen und Bildungsbereich<br />

der letzten 200 Jahre ab. Das umfasst sowohl<br />

die Auswirkungen staatlicher, institutionalisierter<br />

und verpflichtender Schulbildung als<br />

auch die negativen Auswirkungen von Industrialisierung<br />

(zum Beispiel Kinderausbeutung<br />

in Fabriken oder Minen) und Kriegsfolgen. Ein<br />

neues Verständnis der Entwicklung des Kindes<br />

entstand, ausgehend von neuen Unterrichtsmethoden<br />

und Modellen der Kindererziehung bis<br />

hin zu „Kinder-Befreiungsbewegungen“ in den<br />

1970ern. Diese trugen dazu bei, den Blickpunkt<br />

von der Verletzbarkeit und den Schutzbedürfnissen<br />

des Kindes auf einen neuen Diskurs über<br />

Autonomie, Kompetenz, Selbstbestimmung und<br />

Mitwirkung des Kindes zu verlagern, der traditionell<br />

paternalistische Ansichten von Kindern<br />

als bloßen objekten elterlicher/erwachsener<br />

Kontrolle zurückweist. All diese Entwicklungen<br />

hatten letztendlich starken Einfluss auf<br />

den politischen Prozess, der 1979 innerhalb<br />

<strong>MENSCHENRECHTE</strong> DES KINDES<br />

der Vereinten Nationen begann und im Entwurf<br />

eines neuen, gesetzlich bindenden Dokuments<br />

über die Menschenrechte der Kinder – die Konvention<br />

über die Rechte des Kindes – seinen<br />

Ausdruck fand. Der Tag der Verabschiedung<br />

der Konvention, der 20. November 1989, wird<br />

seitdem jährlich als der Internationale Tag der<br />

Rechte des Kindes gefeiert.<br />

Hauptkonzepte der Konvention<br />

über die Rechte des Kindes<br />

Befähigung des Kindes, Generationen-<br />

und Geschlechterperspektiven<br />

Basierend auf dem Respekt vor der Würde aller<br />

Menschen anerkennt die KRK jedes Kind<br />

als TrägerIn ihrer/seiner eigenen Menschenrechte:<br />

Diese Rechte leiten sich weder von den<br />

Rechten der Eltern oder eines anderen Erwachsenen<br />

ab, noch sind sie von diesen abhängig.<br />

Sie sind die Grundlage für die Emanzipation<br />

und Befähigung des Kindes, welche es ermöglichen,<br />

das Kind als respektiertes Subjekt und<br />

als Mitglied der Gesellschaft zu sehen und<br />

einschränkende und diskriminierende Auffassungen<br />

und Erwartungen jungen Menschen<br />

gegenüber anzuzweifeln und zu verändern.<br />

Sachlich bleiben Kinder aufgrund der physischen<br />

und emotionalen Entwicklung und des<br />

Mangels an materiellen Mitteln/Einkommen<br />

nach wie vor von ihren Eltern abhängig. Die<br />

„Jede Gesellschaft, die Kindern oder jeder anderen Gruppe Rechte<br />

verweigert, die für andere Gruppen Allgemeingut darstellen, sollte<br />

in der Lage sein, klare und nachhaltige Gründe dafür vorzubringen.<br />

Die Beweislast liegt immer bei jenen, die andere von der Partizipation<br />

ausschließen wollen; Kinder sollten nicht dazu verpflichtet<br />

sein, ihren Besitzanspruch für die gleichen Rechte wie alle anderen<br />

zu argumentieren.“<br />

Bob Franklin. 1995.<br />

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