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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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302 <strong>MENSCHENRECHTE</strong> IN BEWAFFNETEN KoNFLIKTEN<br />

nen, die nicht an den Kämpfen teilnehmen,<br />

dürfen unter keinen Umständen angegriffen<br />

werden, sie müssen verschont und geschützt<br />

werden. Auch in modernen Konflikten müssen<br />

ZivilistInnen entsetzliche Gewalt ertragen,<br />

manchmal als direkte Ziele. Massaker,<br />

Geiselnahmen, sexuelle Gewalt, Bedrohung,<br />

Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Plünderung<br />

sowie die absichtliche Verweigerung<br />

des Zugangs zu Wasser, Lebensmitteln und<br />

Gesundheitsversorgung sind nur einige jener<br />

Handlungsweisen, die Angst und Leid unter<br />

der Zivilbevölkerung verbreiten.<br />

Das IKRK hält eine konstante Präsenz in Gebieten<br />

aufrecht, wo vor allem die ZivilistInnen<br />

in Gefahr sind. Spezielle Aufmerksamkeit<br />

erhalten Frauen und Kinder, welchen durch<br />

humanitäres Völkerrecht spezifischer Schutz<br />

zugestanden wird.<br />

Frauen erleben bewaffnete Konflikte auf vielfache<br />

Weise – als aktiv teilnehmende Soldatinnen,<br />

als spezielle Ziele in der Zivilbevölkerung<br />

und ganz einfach als Frauen. Auch sind die<br />

Erfahrungen von Frauen in bewaffneten Konflikten<br />

vielfältig – sie bedeuten die Trennung<br />

oder den Verlust von Familienmitgliedern und<br />

den Verlust der eigenen Existenz. Bewaffnete<br />

Konflikte erhöhen das Risiko von Frauen, op-<br />

fer sexueller Gewalt, von Verwundung, Raub<br />

oder Tod zu werden.<br />

Entsprechende Gegenmaßnahmen beinhalten:<br />

• Belehrung der WaffenträgerInnen über die<br />

Menschenrechte der Frau;<br />

• Unterstützung medizinischer Einrichtungen<br />

und Gesundheitsstellen zur Versorgung<br />

der opfer mit gynäkologischer oder reproduktiver<br />

Gesundheitsversorgung;<br />

• Erinnerung der Anhaltebehörden, dass<br />

Frauen sofort der Überwachung durch Frauen<br />

unterstellt und ihre Schlafquartiere und<br />

Sanitäranlagen von denen der männlichen<br />

Gefangenen getrennt werden müssen;<br />

• Wiederherstellung des Kontaktes zwischen<br />

Familienmitgliedern, die durch den bewaffneten<br />

Konflikt getrennt worden sind;<br />

• Unterstützung der Familien vermisster Personen.<br />

Kinder werden allzu oft unmittelbare ZeugInnen<br />

der Grausamkeiten, verübt an ihren Eltern<br />

oder anderen Familienmitgliedern. Sie werden<br />

getötet, gefangen genommen oder von ihren Familien<br />

getrennt. Von ihrem gewohnten Umfeld<br />

abgeschnitten, fehlt selbst denen, die fliehen<br />

konnten, jegliche Gewissheit über ihr eigenes<br />

Schicksal und das ihrer geliebten Menschen.<br />

Sie sind gezwungen zu fliehen, sie sind sich<br />

„Der Zerfall der Familie in Kriegszeiten lässt Frauen und Mädchen durch<br />

Gewalt speziell gefährdet zurück. Fast 80% jener 53 Millionen Menschen,<br />

die heute durch Kriege entwurzelt sind, sind Frauen und Kinder. Wenn<br />

Väter, Ehemänner, Brüder und Söhne zum Kampf eingezogen werden,<br />

verlassen sie die Frauen, die Jüngsten und die Älteren, die sich selbst<br />

wehren sollen. Flüchtlingsfamilien führen die Angst vor Vergewaltigungen<br />

als Schlüsselfaktor in ihrer Entscheidung zu fliehen an.“ (Übersetzung)<br />

UNICEF. The State of the World’s Children. 1996.

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