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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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78 VERBoT DER FoLTER<br />

auf die Persönlichkeit des opfers. Die physische<br />

Rehabilitation und Erholung braucht oft<br />

Jahre, und die Folgen und Nachwirkungen der<br />

Folter können nicht immer gänzlich behandelt<br />

und aufgehoben werden. Darüber hinaus sind<br />

es vor allem die psychischen Wunden, die opfer<br />

ein Leben lang zeichnen und sie oft daran<br />

hindern, zu einem normalen und erfüllten Dasein<br />

zurück zu finden.<br />

Opfer und TäterInnen von Folter oder<br />

erniedrigender Behandlung<br />

Jede/r kann opfer von Folter werden, vor allem<br />

in jenen Gesellschaften, in denen das<br />

Prinzip der Rechtsstaatlichkeit keine Tradition<br />

hat, oder in Gesellschaften, die den ihnen auferlegten<br />

Gesetzen und Verpflichtungen nicht<br />

folgen bzw. sie nicht implementiert haben.<br />

Misshandlungen kommen besonders häufig<br />

in Gefängnissen, Polizeistationen und anderen<br />

Anhaltezentren vor, darüber hinaus sind solche<br />

Vorkommnisse in privaten Heimen oder<br />

in medizinischen Spezialeinrichtungen für unheilbar<br />

oder geistig Kranke keine Seltenheit.<br />

Eine besonders gefährdete Gruppe für grobe<br />

Misshandlungen sind Untersuchungshäftlinge<br />

und verurteilte Kriminelle, da sie selbst für die<br />

Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse vom Gefängnispersonal<br />

abhängig sind. Haftanstalten sind<br />

per Definition geschlossene Einrichtungen,<br />

was bedeutet, dass die in Haft gehaltenen Personen<br />

dem Einblick durch die Öffentlichkeit<br />

entzogen sind und im Regelfall eine Gruppe<br />

darstellen, für die die Allgemeinheit wenig Interesse,<br />

Verständnis und Sympathie aufbringt.<br />

Minderheiten, seien sie sozialer, religiöser<br />

oder ethnischer Art, sowie Flüchtlinge sind<br />

ebenfalls oft opfer von groben Misshandlungen<br />

und überdies dem Risiko der Retraumatisierung<br />

ausgesetzt.<br />

Ältere und geistig behinderte Personen, die<br />

in speziellen Einrichtungen oder Krankenhäusern<br />

leben, oft vernachlässigt und sogar<br />

vergessen, können ebenfalls opfer von folter-<br />

artigen Praktiken sein, wenn eine schlechte<br />

materielle Versorgung auf Grund von unzureichenden<br />

Ressourcen weder einen angemessenen<br />

Lebensstandard noch adäquate<br />

medizinische Versorgung und damit auch kein<br />

Altern in Würde gewährleistet.<br />

Kinder, Männer und Frauen, Alte und Junge<br />

– jeder Mensch kann ein opfer von Folter<br />

werden. Niemand ist vor den Auswirkungen<br />

von ernsten Formen grober Misshandlung und<br />

Folter gefeit – selbst die TäterInnen sind davon<br />

betroffen. Sie sind zumeist PolizistInnen<br />

oder Angehörige des Militärs, die in Ausübung<br />

ihres Amtes agieren. In den meisten Fällen<br />

von grober Misshandlung oder Folter handeln<br />

die TäterInnen gemäß ihrer Befehle oder in<br />

Ausübung ihrer Aufgaben innerhalb von Spezialeinheiten,<br />

in denen Folterpraktiken zum<br />

täglichen Erscheinungsbild gehören. Darüber<br />

hinaus können auch medizinisches Personal<br />

und Sicherheitskräfte in Einrichtungen für<br />

Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu<br />

TäterInnen werden – gewollt oder ungewollt –,<br />

durch Vernachlässigung, das Fehlen von Kontrolle<br />

und Beaufsichtigung sowie das Fehlen<br />

von Ressourcen oder notwendigem Training.<br />

„Sie baten immer darum,<br />

getötet zu werden. Folter ist<br />

schlimmer als der Tod.“<br />

Jose Barrera, honduranischer Folterer.<br />

3. Interkulturelle Perspektiven<br />

und strittige Themen<br />

Von einander abweichende kulturelle Praktiken<br />

und Sichtweisen beeinflussen unzweifelhaft<br />

das Verständnis von völkerrechtlichen<br />

Normen und Standards und prägen häufig<br />

deren Interpretation mittels spezifischer kul-

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