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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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304 <strong>MENSCHENRECHTE</strong> IN BEWAFFNETEN KoNFLIKTEN<br />

• Unterstützung von Menschenrechtsorganisa- • Unterstützung und Zusammenführung von<br />

tionen wie Amnesty International und Human ehemaligen Kindersoldaten mit ihren Fami-<br />

Rights Watch oder lokalen Menschenrechtsorganisationen,<br />

welche die Misshandlung<br />

von Gefangenen durch das Gefängnispersolien.nal<br />

öffentlich bekannt machen.<br />

Ein Wort zum Emblem<br />

Die Genfer Konventionen nennen drei<br />

Embleme: das Rote Kreuz, den Roten<br />

Halbmond und den Roten Löwen und<br />

Sonne, wobei nur mehr die ersten zwei<br />

benutzt werden. 2005 wurde mit dem<br />

dritten Zusatzprotokoll zu den Genfer<br />

Konventionen der Rote Kristall als drittes,<br />

gleichberechtigtes Schutzzeichen<br />

eingeführt. Den Roten Kristall können<br />

jene nationalen Gesellschaften benützen,<br />

die aus religiösen Gründen weder das<br />

Rote Kreuz noch den Roten Halbmond<br />

verwenden wollen oder können. Humanitäres<br />

Völkerrecht regelt den Gebrauch,<br />

die Größe, den Zweck und die Platzierung<br />

des Emblems, die Personen und<br />

objekte, die es beschützt, wer es benutzen<br />

darf, welcher Respekt dem Emblem<br />

gebührt und welche Strafen es für seinen<br />

Missbrauch gibt.<br />

Wiederherstellung von<br />

Familienkontakt<br />

In fast allen Notsituationen – bewaffneten<br />

Konflikten, Massenvertreibung der Bevölkerung<br />

und anderen Krisensituationen – werden<br />

Kinder von ihren Eltern, Familien oder anderen<br />

für sie verantwortlichen Erwachsenen getrennt.<br />

Da ihr Status selten sofort erkannt wird,<br />

werden sie oft als getrennte oder unbegleitete<br />

Minderjährige statt als Waisen bezeichnet.<br />

Auch andere, wie Ältere oder Menschen mit<br />

Behinderungen, kommen durch einen bewaffneten<br />

Konflikt in eine besonders schwierige<br />

Situation. Sie können zurückgelassen, isoliert<br />

oder von ihren Familien getrennt werden und<br />

sind nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen.<br />

Wegen ihrer besonderen Verwundbarkeit trifft<br />

das IKRK, falls nötig, entsprechende Maßnahmen,<br />

die auf ihren Schutz und die Wiedervereinigung<br />

mit ihren Familien abzielen. Diese<br />

Maßnahmen enthalten unter anderem:<br />

• Weiterleitung von Familiennachrichten über<br />

Rotkreuznachrichten, Radiosendungen, Telefon<br />

und Internet, durch das Internationale<br />

Rote Kreuz und den Roten Halbmond;<br />

• organisation von Rückführungen und Familienwiedervereinigungen;<br />

• Ermöglichung von Familienbesuchen in<br />

Gefängnissen oder über die Frontlinien<br />

hinweg;<br />

• Ausstellung von IKRK-Reisedokumenten<br />

für jene, die durch den Konflikt ihre Reisedokumente<br />

nicht oder nicht mehr haben<br />

und kurz vor ihrer Rückführung oder Wiederansiedlung<br />

in einem Drittstaat stehen;<br />

• Information und Unterstützung der Familien<br />

vermisster Personen;<br />

In bewaffneten Konflikten darf das Emblem<br />

nur von folgenden Personen und<br />

objekten als Schutz benutzt werden:<br />

• Sanitätstruppen der Armeen;<br />

• Nationale Rotkreuz- und Roter Halbmond-Gesellschaften,ordnungsgemäß<br />

anerkannt und autorisiert von<br />

ihrer Regierung zur Unterstützung der<br />

Sanitätstruppen der Armee;<br />

• Zivile Spitäler und andere medizinische<br />

Einrichtungen, als solche durch<br />

die Regierung anerkannt;<br />

• Andere freiwillige Hilfsorganisationen<br />

unter denselben Bedingungen wie nationale<br />

Gesellschaften.

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