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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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86 VERBoT DER FoLTER<br />

2001 führte AI die Kampagne<br />

„Take a step to<br />

stamp out torture“ („Tu<br />

etwas, um Folter auszurotten“)<br />

durch. Sie richtete<br />

sich gegen Folter und<br />

grobe Misshandlung von Frauen, Kindern,<br />

ethnischen Minderheiten, Homo-, Bi- und<br />

Transsexuellen.<br />

Mit Ende des Jahres hatten über 35.000 Menschen<br />

aus 188 Ländern auf der Homepage der<br />

Folter-Kampagne, www.stoptorture.org unterzeichnet,<br />

um bei besonders dringenden Fällen<br />

durch Appelle via E-Mail Zeichen zu setzen.<br />

Im oktober 2000 nahm AI das 12-Punkte-<br />

Pro gramm zur Verhütung von Folter an, das<br />

zu einer weltweiten Plattform für internationale<br />

Aktionen zur Verhütung von Folter und<br />

zur Stärkung von Mechanismen wurde, die<br />

vor dem Auftreten und der Institutionalisierung<br />

von Folter schützen.<br />

12-Punkte-Programm<br />

zur Verhütung von Folter<br />

Amnesty International forderte alle<br />

Regierungen auf, das 12-Punkte-Programm<br />

zur Verhütung der Folter zu<br />

implementieren.<br />

1. Offizielle Verurteilung der Folter<br />

Die höchsten Behörden eines jeden<br />

Landes sollten ihre völlige Ablehnung<br />

der Folter deutlich zu erkennen<br />

geben. Sie sollten Folterhandlungen,<br />

wo immer sie verübt werden, uneingeschränkt<br />

verurteilen und allen<br />

Angehörigen von Polizei, Militär<br />

und anderen Sicherheitsdiensten<br />

unmissverständlich klar machen,<br />

dass Folter unter keinen Umständen<br />

geduldet wird.<br />

2. Keine Haft ohne Kontakt<br />

zur Außenwelt<br />

Folter findet oft statt, während sich die<br />

opfer in Isolationshaft befinden, also<br />

keine Möglichkeit haben, zu Menschen<br />

außerhalb Kontakt aufzunehmen, die<br />

ihnen helfen oder herausfinden könnten,<br />

was mit ihnen geschieht. Die Praxis<br />

der Isolationshaft sollte eingestellt<br />

werden. Die Regierungen sind aufgerufen<br />

sicherzustellen, dass sämtliche<br />

Gefangenen unverzüglich nach ihrer<br />

Festnahme einer unabhängigen richterlichen<br />

Instanz vorgeführt werden<br />

und Familienangehörige, AnwältInnen<br />

und ÄrztInnen sofort und regelmäßig<br />

Zugang erhalten.<br />

3. Keine geheime Haft<br />

In einigen Ländern findet die Folter an<br />

geheimen Haftorten statt, oftmals nachdem<br />

man die opfer “verschwinden“<br />

ließ. Regierungen müssen sicherstellen,<br />

dass Gefangene ausschließlich an<br />

öffentlich bekannten orten in Haft gehalten<br />

werden und Familienangehörige,<br />

RechtsanwältInnen und Gerichte unverzüglich<br />

exakte Informationen über ihre<br />

Festnahme und ihren Verbleib erhalten.<br />

Den Familien und RechtsanwältInnen<br />

müssen effektive Rechtsbehelfe zur<br />

Verfügung stehen, die es ihnen jederzeit<br />

ermöglichen, in Erfahrung zu bringen,<br />

an welchem ort und von welcher<br />

Behörde ein/e Gefangene/r in Haft gehalten<br />

wird. Es müssen gleichermaßen<br />

effektive Rechtsbehelfe bereitstehen,<br />

um die Sicherheit einer/s Gefangenen<br />

zu gewährleisten.<br />

4. Schutzvorkehrungen für Verhör und<br />

Haft<br />

Alle Gefangenen sollten unverzüglich<br />

über ihre Rechte belehrt werden. Dazu

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