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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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48 EINFÜHRUNG<br />

G. <strong>MENSCHENRECHTE</strong><br />

UND ZIVILGESELLSCHAFT<br />

Für die Entwicklung des Menschenrechtssystems<br />

war der Einfluss der Zivilgesellschaft,<br />

vertreten vor allem durch NGOs, von entscheidender<br />

Bedeutung. Rechtsgrundlage von<br />

NGos ist die Versammlungsfreiheit, geschützt<br />

durch Art. 22 IPBPR. In den Vereinten Nationen<br />

bilden sie eine Art „Weltgewissen“. oft<br />

verfolgen sie spezifische Schutzinteressen,<br />

wie zum Beispiel den Schutz der Meinungsäußerungs-<br />

oder Medienfreiheit (Article<br />

19-Kampagne) oder die Verhütung von Folter<br />

und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung<br />

(Association for the Prevention of<br />

Torture, APT). NGos wie Amnesty International<br />

setzen Regierungen mit Sonderverfahren<br />

wie zum Beispiel dringlichen Handlungsaufrufen<br />

unter Druck. Die Strategie der “Mobilisierung<br />

von Schande“ kann, vor allem mit<br />

Unterstützung unabhängiger Medien, sehr<br />

effektiv sein. NGos wie die Internationale<br />

Helsinki-Föderation (IHF), die International<br />

Crisis Group (ICG) oder Human Rights<br />

Watch beeinflussen Regierungen und die Internationale<br />

Gemeinschaft durch qualitativ<br />

hochwertige Berichte auf der Basis von Untersuchungen<br />

und Überwachung. Ein weiteres<br />

effektives Mittel von NGos ist die Erstellung<br />

von Schattenberichten parallel zu den offiziellen<br />

staatlichen Berichten an internationale<br />

Monitoringinstitutionen.<br />

Gemäß einer Resolution der UNo-Generalversammlung<br />

aus dem Jahr 1998, der Deklaration<br />

über MenschenrechtsverteidigerInnen,<br />

müssen Einzelpersonen und NGos, welche<br />

für die Menschenrechte arbeiten, in ihrer Tätigkeit<br />

frei und unbehindert sein und vor jeder<br />

Verfolgung geschützt werden. In einigen Staa-<br />

ten waren organisationen wie Amnesty International<br />

oder Helsinki-Komitees aufgrund<br />

ihrer Arbeit Kritik und in einigen Fällen sogar<br />

Verfolgung ausgesetzt. Weltweit gibt es zahlreiche<br />

Fälle, in denen MenschenrechtsaktivistInnen<br />

wegen ihrer legitimen Arbeit inhaftiert<br />

wurden. Der Staat hat die Verpflichtung, diese<br />

AktivistInnen nicht nur vor seinen eigenen RepräsentantInnen<br />

wie der Polizei, sondern auch<br />

vor gewalttätigen Gruppen wie Todesschwadronen<br />

zu schützen. Der UNo-Generalsekretär<br />

hat im Jahr 2000 eine Sonderbeauftragte für<br />

die Lage von MenschenrechtsverteidigerInnen<br />

ernannt, um die Durchsetzung dieser UNo-<br />

Deklaration zu unterstützen.<br />

NGos spielen auch für Menschenrechtsbildung<br />

und -lernen eine wesentliche<br />

Rolle, indem sie, oft in Kooperation mit den<br />

Vereinten Nationen, der UNESCo, dem Europarat<br />

oder anderen zwischenstaatlichen<br />

Institutionen, Lehrpläne entwickeln, Unterrichtsmaterialien<br />

produzieren und Trainingsprogramme<br />

organisieren. Auf globaler<br />

Ebene konzentriert sich People’s Movement<br />

for Human Rights Learning (PDHRE), die<br />

Initiatorin der UNo-Dekade der Menschenrechtsbildung,<br />

auf die Länder des Südens, wo<br />

sie beispielsweise in Indien, Argentinien, Mali<br />

und Ghana die Schaffung von Institutionen<br />

zur Menschenrechtsbildung ermöglichte. Auf<br />

dem Gebiet der Schulungen gegen Rassismus<br />

und Diskriminierung ist die Anti-Defamation<br />

League (ADL) weltweit aktiv.<br />

Besondere Bedeutung gewannen Netzwerke<br />

von NGos im Kampf um die Gleichberechti-

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