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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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216 RECHTSSTAATLICHKEIT UND FAIRES VERFAHREN<br />

Fertigkeiten: Kritisches Denken und Analysefähigkeit,<br />

kommunizieren, sich eine Meinung<br />

bilden<br />

Teil III: Spezifische Information<br />

Beschreibung der Übung/Anleitung: Die TeilnehmerInnen<br />

sollen eine Gerichtssituation in<br />

zwei verschiedenen Szenarien durchspielen<br />

– einmal mit Verteidigung und einmal ohne.<br />

Dazu wählen sie ihre Rollen:<br />

• Eine Person, die fälschlicherweise eines<br />

Vergehens beschuldigt wird, beispielsweise<br />

des Diebstahls oder der Landstreicherei<br />

• Zwei oder drei Personen als Team der<br />

Staatsanwaltschaft<br />

• Drei oder vier Personen, welche den Verlauf<br />

der Anklage und des Prozesses an der<br />

Tafel oder am Flipchart dokumentieren<br />

• Eine Person als RichterIn<br />

Das Team der Staatsanwaltschaft bekommt<br />

zehn Minuten Zeit, um die Anklagepunkte zu<br />

formulieren.<br />

Im ersten Szenario stehen der/dem Angeklagten<br />

keine AnwältInnen zur Verfügung, und sie<br />

oder er darf sich auch nicht selbst verteidigen.<br />

Die restlichen TeilnehmerInnen stellen das Publikum<br />

im Gerichtssaal dar, haben also keine<br />

Stimme im Verfahren. Das Team der Staatsanwaltschaft<br />

trägt die Anklage vor, und die/der<br />

RichterIn beurteilt den Fall ausschließlich auf<br />

dieser Basis.<br />

Danach wird für das zweite Szenario ein/e<br />

neue/r RichterIn ernannt, die/der das endgültige<br />

Urteil „schuldig oder nicht schuldig“ fällt.<br />

Außerdem wird ein zwei- oder dreiköpfiges<br />

Verteidigungsteam ernannt. Die/der Angeklagte<br />

hat diesmal das Recht, vor Gericht zu<br />

sprechen, und die VerteidigerInnen dürfen<br />

ihre Plädoyers halten. Auch die TeilnehmerInnen<br />

im Publikum können ihre Meinungen äußern.<br />

Die/der neue RichterIn fällt ihre/seine<br />

Entscheidung auf Grund und unter Abwägung<br />

sämtlicher Aussagen.<br />

Feedback: Die TeilnehmerInnen versammeln<br />

sich wieder im Plenum. Zuerst werden die<br />

RollenspielerInnen gefragt, wie weit sie die<br />

Möglichkeit hatten, die Entscheidung der<br />

Richterin/des Richters zu beeinflussen und<br />

wie realistisch die Simulation war.<br />

Dann wird die ganze Gruppe zur Reflexion<br />

über den Prozess und die Absicht hinter den<br />

beiden Rollenspielen motiviert:<br />

• Worin haben sich die beiden Rollenspiele<br />

unterschieden? Warum?<br />

• Wie haben sich die TeilnehmerInnen im<br />

ersten Szenario gefühlt?<br />

• Sind Szenarien wie das erste „im wirklichen<br />

Leben“ denkbar?<br />

Praktische Hinweise: Der Zweck der Rollenspiele<br />

sollte nicht vorab erklärt werden, da der<br />

Überraschungseffekt bei den TeilnehmerInnen<br />

einen tieferen Eindruck hinterlassen könnte<br />

und den Ablauf des Rollenspiels nicht stört.<br />

Vorsicht bei der Durchführung insbesondere<br />

des ersten Rollenspiels – wenn die/der Angeklagte<br />

sichtlich nervös oder ängstlich wird,<br />

sollte die/der TrainerIn das Rollenspiel unterbrechen.<br />

Eine Unterbrechung bedeutet nicht,<br />

dass das Rollenspiel fehlgeschlagen ist, sondern<br />

zeigt, wie realistisch eine solche Simulation<br />

sein kann.<br />

Variationsvorschläge: Für das zweite Rollenspiel<br />

können anstelle der Richterin/des Richters<br />

auch unparteiische Geschworene ernannt<br />

werden. Im Feedback sollte dann angesprochen<br />

werden, welcher Art der Unterschied zwischen<br />

Geschworenen und EinzelrichterIn ist.<br />

Teil IV: Follow-up<br />

Lesen Sie Artikel 10 der AEMR:<br />

„Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte<br />

und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen<br />

strafrechtlichen Beschuldigung in voller<br />

Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches<br />

Verfahren vor einem unabhängigen<br />

und unparteiischen Gericht.“<br />

Dies bedeutet in anderen Worten, dass je-

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