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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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200 RECHTSSTAATLICHKEIT UND FAIRES VERFAHREN<br />

„Ja, die Rechtsstaatlichkeit beginnt zu Hause. Aber in zu<br />

vielen Bereichen bleibt sie oberflächlich. Hass, Korruption,<br />

Gewalt und Ausgrenzung bleiben ungesühnt. Den Schwachen<br />

mangelt es an effektiven Rechtsbehelfen und die<br />

Mächtigen manipulieren Gesetze, um an der Macht zu<br />

bleiben und sich zu bereichern. Zeitweise werden sogar<br />

im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus die<br />

bürgerlichen Rechte verletzt.“ (Übersetzung)<br />

müssen öffentlich bekannt sein, gleichmäßig<br />

angewendet und effektiv durchgesetzt<br />

werden. Dadurch wird offensichtlich, dass<br />

der Vollzug staatlicher Gewalt auf Gesetzen<br />

basieren muss, die gemäß der Verfassung beschlossen<br />

wurden und deren Ziel der Schutz<br />

der Freiheit, der Justiz und der Rechtssicherheit<br />

ist.<br />

Im Jahre 1993 bekräftigte die Wiener Weltkonferenz<br />

über Menschenrechte erneut die<br />

untrennbare Verbindung des Prinzips der<br />

Rechtsstaatlichkeit mit dem Schutz und der<br />

Förderung der Menschenrechte. Das Fehlen<br />

von Rechtsstaatlichkeit wurde als einer der<br />

größten Hinderungsgründe für die Durchsetzung<br />

der Menschenrechte anerkannt. Sie bildet<br />

die Grundlage einer gerechten Regelung<br />

der Beziehungen zwischen den Menschen<br />

und gilt als Stütze des demokratischen Prozesses.<br />

Weiters garantiert die Rechtsstaatlichkeit<br />

die Verantwortlichkeit der Machthabenden<br />

und deren Kontrolle durch das Gesetz.<br />

Kofi Annan, ehemaliger UNo-Generalsekretär. 2004.<br />

Historische Entwicklung<br />

der Rechtsstaatlichkeit<br />

Die Idee der Rechtsstaatlichkeit kann bis<br />

ins antike Griechenland zurückverfolgt<br />

werden. Philosophen wie Aristoteles<br />

stellten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit<br />

über das Prinzip der Zwangsherrschaft.<br />

Ansätze unseres heutigen<br />

Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit<br />

waren in der Folge im mittelalterlichen<br />

England festzustellen. Schon 1066 wurde<br />

eine zentrale Verwaltung durch Wilhelm,<br />

den Eroberer, eingeführt. obwohl<br />

der König die zentrale Regierungs-, Gesetzgebungs-<br />

und richterliche Gewalt<br />

verkörperte, stand er selbst nicht über<br />

dem Gesetz – es war erst das Gesetz,<br />

das ihn zum König machte. Aus diesem<br />

Verständnis heraus stärkten die Gerichte<br />

und das Parlament zusammen mit dem<br />

Adel ihren Einfluss im nationalen System<br />

und schufen die erste parlamentarische<br />

Monarchie in Europa.<br />

Die historischen Ecksteine der Entwicklung<br />

der Rechtsstaatlichkeit waren die<br />

Magna Charta (1215), die dem Adel

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