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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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252 RECHT AUF BILDUNG<br />

den Sprache, etwa Französisch in Westafrika,<br />

zu einem niedrigeren Leistungsniveau der<br />

SchülerInnen führen kann. Deshalb wurde<br />

von der Afrikanischen Sprachenakademie in<br />

Bamako, Mali, ein Recht auf Primärschulunterricht<br />

in der Muttersprache gefordert.<br />

Trotz der bemerkenswerten Fortschritte in den<br />

Bemühungen, Kindern zu ermöglichen, ihr<br />

Recht auf Bildung vollständig zu genießen,<br />

bleibt noch viel Arbeit zu tun, um die Ziele zu<br />

erfüllen. So gibt es noch immer viele ungelöste<br />

Fragen der Diskriminierung, Ungleichheit,<br />

Vernachlässigung und Ausbeutung, die vor<br />

allem Mädchen, Frauen und Minderheiten betreffen.<br />

Der UNICEF-Bericht über den Zustand<br />

der Kinder der Welt von 2006 mit dem Titel<br />

„Excluded and Invisible“ („Ausgeschlossen<br />

und unsichtbar“) oder der Bericht von Human<br />

Rights Watch, „Failing our Children. Barriers<br />

to the Right to Education“ („Wir lassen unsere<br />

Kinder durchfallen: Schranken des Rechts<br />

auf Bildung“) geben zahlreiche Beispiele von<br />

Gründen für das Ausgeschlossensein. Die Ge-<br />

„Die wirksame Anwendung<br />

des Rechts des Kindes auf Bildung<br />

ist vorrangig eine Frage des Willens.<br />

Nur der politische Wille der<br />

Regierungen und jener der Internationalen<br />

Gemeinschaft kann in<br />

der Lage sein, dieses essentielle<br />

Recht soweit zu fördern, dass es<br />

zur Erfüllung jeder/s Einzelnen und<br />

zum Fortschritt jeder Gesellschaft<br />

beitragen kann.“<br />

Amadou-Mahtar M’Bow,<br />

früherer UNESCo-Generaldirektor.<br />

sellschaften müssen daher ihre Anstrengungen<br />

gegen soziale und kulturelle Praktiken,<br />

die verhindern, dass Kinder und andere Gruppen<br />

ihre Bildungsrechte voll in Anspruch nehmen<br />

können, verstärken und auf diese Weise<br />

zu deren menschlicher Sicherheit beitragen.<br />

Der Zugang benachteiligter<br />

Gruppen zum Recht auf Bildung<br />

Von der UNESCo und anderen organisationen<br />

wurden verschiedene Gruppen identifiziert,<br />

die besondere Schwierigkeiten beim<br />

vollen Zugang zur Bildung auf Grundlage der<br />

Gleichheit haben. Dazu gehören Frauen und<br />

Mädchen, kulturelle, ethnische, religiöse oder<br />

sprachliche Minderheiten, Flüchtlinge, Vertriebene<br />

und MigrantInnen, indigene Völker,<br />

Menschen mit Behinderungen, benachteiligte<br />

Gruppen von Kindern und Jugendlichen sowie<br />

sozial und wirtschaftlich benachteiligte<br />

Gruppen, wie demobilisierte Soldaten. Diese<br />

Gruppen sind zum Gegenstand internationaler<br />

Besorgnis und Maßnahmen geworden, was<br />

sich auch in den Berichtspflichten der Staaten<br />

ausdrückt.<br />

Die Bildungsbedürfnisse von Menschen mit<br />

Behinderungen verdienen besondere Aufmerksamkeit.<br />

Der Aktionsrahmen, der von<br />

der Konferenz von Salamanca im Jahr 1994<br />

angenommen wurde, spricht sich für eine<br />

inklusive Bildung aus. Dementsprechend<br />

sollen Schulen „alle Kinder unabhängig von<br />

ihrem physischen, intellektuellen, sozialen,<br />

emotionalen, sprachlichen oder anderen Zustand<br />

aufnehmen“.<br />

Menschenrechte in Schulen<br />

Im Gegensatz zur Verpflichtung des Art. 26<br />

(2) AEMR finden die Menschenrechte in den<br />

Schulen häufig keine Beachtung. Kinder sind<br />

noch immer körperlichen Strafen ausgesetzt<br />

oder müssen arbeiten. Sie werden nicht über<br />

ihre Rechte unterrichtet bzw. informiert, was<br />

in der Konvention über die Rechte des Kindes

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