24.08.2013 Aufrufe

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5.<br />

zählen die Rechte, Beschwerde gegen<br />

ihre Behandlung einzulegen sowie<br />

eine zügige richterliche Entscheidung<br />

über die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung<br />

herbeizuführen. RichterInnen<br />

sind aufgerufen, jedem Hinweis auf<br />

Folterungen nachzugehen und die<br />

Haftentlassung von Gefangenen anzuordnen,<br />

deren Freiheit unrechtmäßig<br />

entzogen wurde. Während der Vernehmungen<br />

sollte ein Rechtsanwalt/<br />

eine Rechtsanwältin zugegen sein.<br />

Regierungen müssen gewährleisten,<br />

dass die Bedingungen in den Hafteinrichtungen<br />

internationalen Standards<br />

für die Behandlung von Gefangenen<br />

entsprechen und dass den Bedürfnissen<br />

inhaftierter Angehöriger besonders<br />

wehrloser Bevölkerungsgruppen<br />

Rechnung getragen wird. Es sollte eine<br />

Trennung der behördlichen Zuständigkeit<br />

für Haft und Verhör vorgenommen<br />

werden. Darüber hinaus sollten in allen<br />

Haftanstalten regelmäßig unabhängige<br />

und unangekündigte Inspektionsbesuche<br />

stattfinden, die keinerlei Einschränkung<br />

unterliegen dürfen.<br />

Gesetzliches Verbot der Folter<br />

Regierungen sind aufgerufen, nach<br />

Maßgabe der wesentlichen Bestimmungen<br />

des UNo-Übereinkommens<br />

gegen Folter und andere grausame,<br />

unmenschliche oder erniedrigende<br />

Behandlung oder Strafe sowie sonstiger<br />

relevanter internationaler Standards<br />

Gesetze zu erlassen, die Folter<br />

verbieten und verhüten. Sämtliche<br />

Körperstrafen – ob von Gerichten verhängt<br />

oder auf dem Verwaltungsweg<br />

angeordnet – müssen abgeschafft werden.<br />

Das Verbot der Folter wie auch<br />

Mechanismen zur Verhütung von Fol-<br />

VERBoT DER FoLTER<br />

terhandlungen dürfen unter keinen<br />

Umständen außer Kraft gesetzt werden,<br />

auch nicht in Kriegszeiten oder<br />

in anderen Notstandssituationen.<br />

6. Untersuchung von Foltervorwürfen<br />

Sämtliche Beschwerden und Berichte<br />

über Folterungen müssen unverzüglich,<br />

konsequent und unparteiisch untersucht<br />

werden, und zwar durch eine<br />

von den mutmaßlichen TäterInnen<br />

unabhängige Behörde. Die Methoden<br />

und Ergebnisse solcher Untersuchungen<br />

sollten öffentlich gemacht werden.<br />

Während der laufenden Ermittlungen<br />

sollten der Folter verdächtige AmtsträgerInnen<br />

vom Dienst suspendiert<br />

werden. BeschwerdeführerInnen, Zeug-<br />

Innen und andere gefährdete Personen<br />

sind vor Einschüchterungen und<br />

Racheakten zu schützen.<br />

7. Strafverfolgung mutmaßlicher<br />

Folterer<br />

Für Folterungen verantwortliche Personen<br />

müssen vor Gericht gebracht<br />

werden. Dieser Grundsatz hat uneingeschränkt<br />

Anwendung zu finden,<br />

ganz gleich, wo sich die/der mutmaßliche<br />

TäterIn gerade aufhält oder wo<br />

das Verbrechen verübt worden ist,<br />

welche Staatsangehörigkeit TäterIn<br />

und opfer besitzen oder wie lange die<br />

Folterhandlung zurückliegt. Regierungen<br />

sind aufgerufen, gegenüber mutmaßlichen<br />

Folterern die universelle<br />

Gerichtsbarkeit auszuüben oder sie an<br />

andere Staaten auszuliefern. Sie sollten<br />

bei der Strafverfolgung der TäterInnen<br />

miteinander kooperieren. Gerichtsverfahren<br />

gegen der Folter beschuldigte<br />

Personen müssen den Standards der<br />

Fairness entsprechen. Das Argument<br />

des Befehlsnotstandes darf unter kei-<br />

87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!