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MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - ETC Graz

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Systems von Rechten und Verpflichtungen<br />

der verschiedenen Parteien eines bewaffneten<br />

Konfliktes. Jene Personen, die sich nicht daran<br />

halten, werden zur Rechenschaft gezogen.<br />

Humanitäres Völkerrecht muss als ausgeprägter<br />

Teil eines umfassenden Rechtssystems<br />

gesehen und analysiert werden: Die Regeln<br />

und Prinzipien regeln die Koordination und<br />

die Kooperation zwischen den Mitgliedern der<br />

Internationalen Gemeinschaft, d.h. des allgemeinen<br />

Völkerrechts.<br />

Humanitäres Völkerrecht<br />

und Menschenrechte<br />

In seinem Bestreben, das Leiden und die<br />

Zerstörung durch bewaffnete Konflikte zu<br />

beschränken, schützt das humanitäre Völkerrecht<br />

den harten Kern der Menschenrechte.<br />

Diese Kernrechte beinhalten das Recht auf Leben,<br />

das Verbot der Sklaverei, das Verbot der<br />

Folter und der erniedrigenden Behandlung<br />

<strong>MENSCHENRECHTE</strong> IN BEWAFFNETEN KoNFLIKTEN<br />

und das Rückwirkungsverbot für Gesetze.<br />

Im Gegensatz zu Rechten wie der Meinungsfreiheit,<br />

der Bewegungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit,<br />

die in Zeiten nationalen<br />

Notstandes außer Kraft gesetzt werden können,<br />

gelten diese Rechte immer. Da sich das<br />

humanitäre Völkerrecht mit der Ausnahmesituation<br />

des bewaffneten Konfliktes beschäftigt,<br />

stimmt dieser Kern der Menschenrechte mit<br />

den grundlegenden und rechtlichen Garantien<br />

des humanitären Völkerrechts überein.<br />

Einige Beispiele, wie humanitäres Völkerrecht<br />

Menschenrechte schützt:<br />

• Der Schutz der opfer hat ohne jegliche<br />

Diskriminierung zu erfolgen.<br />

• Ein großer Teil des humanitären Völkerrechts<br />

handelt vom Schutz des Lebens<br />

jener Menschen, die nicht aktiv am Konflikt<br />

teilnehmen. Humanitäres Völkerrecht<br />

beschränkt auch die Verhängung der Todesstrafe.<br />

Humanitäres Völkerrecht Menschenrechte<br />

- Verbot der<br />

Geiselnahme<br />

- Achtung rechtlicher<br />

Garantien<br />

- Versorgung der<br />

Kranken und der<br />

Verletzten<br />

- Menschliche<br />

Behandlung jener,<br />

die nicht oder nicht<br />

länger an Kampfhandlungen<br />

teilnehmen<br />

- Normen zur Regelung<br />

eines bewaffneten<br />

Konfliktes<br />

- Recht auf Leben<br />

- Verbot der Folter und<br />

der unmenschlichen<br />

oder erniedrigenden<br />

Behandlung und<br />

Bestrafung<br />

- Diskriminierungsverbot<br />

- Verbot der Sklaverei<br />

- Rückwirkungsverbot für<br />

Strafbestimmungen<br />

- Recht der Anerkennung<br />

als Rechtsperson<br />

- Recht auf<br />

Gewissensfreiheit<br />

- Religionsfreiheit<br />

- Verbot der Verhaftung<br />

wegen Nichterfüllung<br />

einer vertraglichen<br />

Verpflichtung<br />

UNTER ALLEN UMSTÄNDEN …<br />

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